Fernlehrgänge Anzeige

    Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen

    Beschreibung

    Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlichder Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Der Vertriebdieser sog. Hobby-Lehrgänge ist jedoch der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.

    Zuständigkeit

    Für die Anzeige eines Fernlehrgangs wenden Sie sich bitte an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
    Email: poststelle@zfu.nrw.de

    Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Unkel

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.

    Adresse

    Hausanschrift

    Linzer Straße 4

    53572 Unkel

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    E-Mail: info@vgvunkel.de

    Telefon Festnetz: 02224 1806-0

    Fax: 02224 1806-50

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 23.11.2018 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Unkel)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

     Anmelde- /Vertragsvordrucke, Infomaterial für Teilnehmer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Das Fernunterrichtsschutzgesetz, das Grundlage für die Zulassung von Fernlehrgängen ist, finden Sie unter:

    Fristen

    Die Anzeige muss vor dem Angebot des Fernlehrganges vorliegen.

    Kosten

    Bei lediglich anzeigepflichtigen Lehrgängen fällt keine Gebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch bei diesen sog. Hobby - Lehrgängen müssen Vertragsgestaltung,Werbung und Information sowie evtl. der Vertretereinsatz denAnforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fernunterricht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)