Fernlehrgänge - Anzeige von Fernlehrgängen, die lediglich der Freizeitgestaltung/ Unterhaltung dienen
Beschreibung
Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlichder Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Der Vertriebdieser sog. Hobby-Lehrgänge ist jedoch der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.
Zuständigkeit
Für die Anzeige eines Fernlehrgangs wenden Sie sich bitte an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Email: poststelle@zfu.nrw.de
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Unkel
Aktuelles
Die Verbandsgemeinde Unkel gehört zum Landkreis Neuwied und umfasst die Stadt Unkel sowie die Ortsgemeinden Bruchhausen, Erpel und Rheinbreitbach.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Um Wartezeiten zu verhindern und Vorbereitungen zu ermöglichen, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Anmelde- /Vertragsvordrucke, Infomaterial für Teilnehmer.
Rechtsgrundlage(n)
Das Fernunterrichtsschutzgesetz, das Grundlage für die Zulassung von Fernlehrgängen ist, finden Sie unter:
Fristen
Die Anzeige muss vor dem Angebot des Fernlehrganges vorliegen.
Kosten
Bei lediglich anzeigepflichtigen Lehrgängen fällt keine Gebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch bei diesen sog. Hobby - Lehrgängen müssen Vertragsgestaltung,Werbung und Information sowie evtl. der Vertretereinsatz denAnforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Fernunterricht