Sterbefall im Ausland beurkunden
Beschreibung
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr geschlossen
Zuständigkeit
das Standesamt
- am letzten deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der verstorbenen Person oder
- am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Kinder der im Ausland verstorbenen Person)
In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstr. 5
13357 Berlin (Mitte)
Tel.: + 49 30 90 269-5000
Fax: + 49 30 90 269-5245
Öffnungszeiten:
Mo geschlossen
Di 09:00 - 12:00 Uhr
Mi geschlossen
Do 14:00 bis 17:00 Uhr
Fr geschlossen
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Rainer Adamy
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1751
Zuständige Mitarbeiter beim Standesamt Koblenz
Rainer Adamy
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1751
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen
Adresse
Postanschrift
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Öffnungszeiten
Mo., Di., Do.:  08:30 -12:00 Uhr Mi.:                  08:30 -16:00 Uhr Fr.:                   geschlossen Terminvereinbarungen auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Weitere Informationen
Ansprachpartner
- Rainer Adamy
Standesbeamter
Tel.: 0261/129 1751
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf unserer Internetseite.
Weitere Kontaktdaten:
E-Mail:
Fax:
0261/129 1750
erforderliche Unterlagen
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
Dokumente der oder des Verstorbenen:
- Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde
War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Bitte setzen Sie sich mit uns vorab persönlich bezüglich der notwendigen Unterlagen in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich mit uns vorab persönlich bezüglich der notwendigen Unterlagen in Verbindung.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung des Sterbefalls ist möglich für:
- deutsche Staatsangehörige
- Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland
Antragsberechtigte sind:
- die Kinder,
- die Eltern,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in) der verstorbenen Person und
- die deutsche Auslandsvertretung, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbefall eingetreten ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Sterberegister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Register-Eintragung eine Sterbeurkunde aus.
Kosten
- Beurkundung im Sterberegister: 60,00 Euro
- Sterbeurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister: 10,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar 5,00 Euro)
Durch weitere Leistungen wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen können Ihnen weitere Kosten entstehen.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland kostet 59,00 Euro bis 118,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist vom Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.
Weitere Gebühren können ggf. für die Ausstellung von Sterbeurkunden (12,00 Euro) anfallen.
Die Nachbeurkundung eines Sterbefalls im Ausland kostet 59,00 Euro bis 118,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist vom Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.
Weitere Gebühren können ggf. für die Ausstellung von Sterbeurkunden (12,00 Euro) anfallen.
Bemerkungen
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann und folglich keine Übersetzungen und ggf. Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde mehr benötigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern
Stichwörter
Erstbeurkundung, Nachbeurkundung, Erstregistrierung