Geburt im Ausland beurkunden lassen
Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.
Beschreibung
Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.
Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.
Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.
Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Stadt Ingelheim - 32/0 Personenstandswesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 12:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Kontaktperson
Monika Machens
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06132 782-163
Telefon Festnetz: 06132 782-305
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Waltraud Seibold
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Telefon Festnetz: 06132 782-276
E-Mail: waltraud.seibold@ingelheim.de
Fax: 06132 782-163
Nicole Genzsch
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06132 782-258
E-Mail: standesamt@ingelheim.de
Fax: 06132 782-163
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
- ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall
Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
- Sie beantragen die Beurkundung für
- sich selbst,
- Ihr Kind,
- ein Elternteil oder
- Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Hinweise für Ingelheim am Rhein: Spezielle Hinweise für Stadt Ingelheim
- Mutter ist ledig oder geschieden, verwitwet bei Eheschließung im Inland oder Eheschließung der Eltern im Inland und es ist ausschließlich deutsches Recht zu beachten: 64,00 €
- Mutter ist ledig oder geschieden, verwitwet bei Eheschließung im Ausland oder Eheschließung der Eltern im Ausland und es ist ausländisches Recht zu prüfen, z.B. Vaterschaftsanerkennung: 90,00 €
- Fälle in denen eine Urkundenüberprüfung bei einer deutschen Auslandsvertretung veranlasst werden muss: 127,00 €
- Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 13,00 € (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,50 €)
- Mutter ist ledig oder geschieden, verwitwet bei Eheschließung im Inland oder Eheschließung der Eltern im Inland und es ist ausschließlich deutsches Recht zu beachten: 64,00 €
- Mutter ist ledig oder geschieden, verwitwet bei Eheschließung im Ausland oder Eheschließung der Eltern im Ausland und es ist ausländisches Recht zu prüfen, z.B. Vaterschaftsanerkennung: 90,00 €
- Fälle in denen eine Urkundenüberprüfung bei einer deutschen Auslandsvertretung veranlasst werden muss: 127,00 €
- Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 13,00 € (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,50 €)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.10.2022
Stichwörter
Geburtsurkunde, Geburtenregister, Kind, Staatsangehörigkeitsrecht, nachträgliche Beurkundung, Ausland, Standesamt, Auslandsvertretung, Anzeige der Geburt, Botschaft, Geburt, Wohnsitz im Ausland