Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburt im Ausland beurkunden lassen

    Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

    Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen

    Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche dem Standesamt an.

    Welche Unterlagen Sie benötigen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählt zum Beispiel, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

    Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sie erhalten nach der Entbindung ein Informationsblatt vom Standesamt, sowie einen persönlichen Fragebogen.Diesen füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner aus, und senden ihn mit einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente, sowie den für die Beurkundung benötigten Dokument (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung usw.) dem Standesamt Worms per Post zu. 

    Gerne können Sie auch die Unterlagen in einem entsprechenden verschlossenen Briefumschlag, mit der Aufschrift Standesamt Worms/Geburtsanmeldung, im Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathaus Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms persönlich (24 Std./7 Tagen) einwerfen.

    Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass erst nach Erhalt der vollständig benötigten Unterlagen die Geburt Ihres Kindes durch das Standesamt Worms beurkundet werden kann. Die derzeit durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei mindestens einer Woche.

    Im Anschluss an die Beurkundung werden wir Ihnen alle im Original eingereichten Dokumente, sowie die gebührenfreien zweckgebundenen Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld mit der Post zusenden. Weitere Urkunden können sie erst nach Erhalt der gebührenfreien Urkunde gerne hier  bestellen.

    Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:

    Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.

    Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:

    Das Klinikum Worms zeigt die Geburt Ihres dort geborenen Kindes schriftlich innerhalb einer Woche dem Standesamt an.

    Welche Unterlagen Sie benötigen, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Hierzu zählt zum Beispiel, ob Sie als Eltern miteinander verheiratet oder nicht miteinander verheiratet sind, bzw. welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.

    Über den weiteren organisatorischen Ablauf werden Sie im Klinikum Worms unterrichtet. Sie erhalten nach der Entbindung ein Informationsblatt vom Standesamt, sowie einen persönlichen Fragebogen.Diesen füllen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner aus, und senden ihn mit einer Kopie Ihrer Ausweisdokumente, sowie den für die Beurkundung benötigten Dokument (z.B. Eheurkunde, Geburtsurkunde, Vaterschaftsanerkennung usw.) dem Standesamt Worms per Post zu. 

    Gerne können Sie auch die Unterlagen in einem entsprechenden verschlossenen Briefumschlag, mit der Aufschrift Standesamt Worms/Geburtsanmeldung, im Hausbriefkasten am Haupteingang des Rathaus Worms, Marktplatz 2, 67547 Worms persönlich (24 Std./7 Tagen) einwerfen.

    Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass erst nach Erhalt der vollständig benötigten Unterlagen die Geburt Ihres Kindes durch das Standesamt Worms beurkundet werden kann. Die derzeit durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt bei mindestens einer Woche.

    Im Anschluss an die Beurkundung werden wir Ihnen alle im Original eingereichten Dokumente, sowie die gebührenfreien zweckgebundenen Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld mit der Post zusenden. Weitere Urkunden können sie erst nach Erhalt der gebührenfreien Urkunde gerne hier  bestellen.

    Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:

    Ist Ihr Kind nicht in einer Klinik geboren (Hausgeburt), sind Sie selbst binnen einer Frist von einer Woche zur Anzeige verpflichtet. Den Geburtsnachweis stellt der Arzt oder die Hebamme aus.

    Sollten Sie dennoch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Standesamt Worms E-Mail:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.04 Standesamt

    Beschreibung

    Persönliche Vorsprache beim Standesamt sind während den Öffnungszeiten nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich!


    Bevollmächtigung zur Anmeldung der Eheschließung  (PDF)
     

    Besondere Trautermine und Orte
    im Rathaus, Museum im Andreasstift und im Stadtpalais "Heylshof"


    Urkundenanforderung "Standesamt online"
    Ihr Onlinekontakt zum Standesamt Worms.

    Für weiter Auskünfte über die Bestellung von Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden wenden Sie sich bitte per E-Mail an urkunden@worms.de

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 2

    67547 Worms

    Rathaus

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 08:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Letzter Termin um 15.45 Uhr! Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.  

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 853-3434

    Fax: +49 6241 853-3499

    Kontaktperson

    • Frau Nicole Lais (Sachbearbeiterin)

      Fax: +49 6241 853-3499

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3404

    • Frau Vanessa Tecklenburg (Sachbearbeiterin)

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3410

      Fax: +49 6241 853-3499

    • Herr Christian Weinmann

      Fax: +49 6241 853-3499

      Telefon Festnetz: +49 6241 853-3407

    Internet

    Formulare

    Vornamen, die beliebtesten (2006 & 2007)
    Vornamen, die beliebtesten (2004 & 2005)
    Vornamen, die beliebtesten (2008 & 2009)
    Vornamen, die beliebtesten (2000 & 2001)
    Vornamen, die beliebtesten (2010 & 2011)
    Vornamen, die beliebtesten (2002 & 2003)

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Sie beantragen die Beurkundung für
      • sich selbst,
      • Ihr Kind,
      • ein Elternteil oder
      • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Kosten

    Hinweise für Worms: Geburtenanmeldungen

    Die Beurkundung ist gebührenfrei.

    Die Beurkundung ist gebührenfrei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.10.2022

    Version

    Technisch erstellt am 19.06.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Geburtenregister, Kind, Staatsangehörigkeitsrecht, nachträgliche Beurkundung, Ausland, Standesamt, Auslandsvertretung, Anzeige der Geburt, Botschaft, Geburt, Wohnsitz im Ausland

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)