Geburt im Ausland Beurkundung

    Geburt im Ausland beurkunden lassen

    Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.

    Beschreibung

    Wurden Sie oder ein nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.

    Sie beantragen die Beurkundung bei dem Standesamt, das für Ihren deutschen Wohnort oder den deutschen Wohnort der antragsberechtigten Person zuständig ist. Wenn sich weder ein aktueller noch ehemaliger deutscher Wohnort ermitteln lässt, können Sie die Beurkundung bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung oder im Standesamt Berlin I beantragen.

    Sie sind nicht dazu verpflichtet, die Geburt nachträglich beurkunden zu lassen. Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland häufig anerkannt, soweit ihre Echtheit außer Frage steht.

    Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Damit müssen Sie die ausländische Urkunde bei zukünftigen Anliegen nicht mehr übersetzen und beglaubigen lassen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Montabaur - Fachbereich 4 - Bürgerdienste, Bildung

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 8

    56410 Montabaur

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Mittwoch 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros: Montag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Dienstag 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr durchgehend Donnerstag 9:00 - 18:00 Uhr durchgehend Freitag 8:00 - 12:30 Uhr Bürgerbüro - Telefonnummer 02602 / 126 - 123

    Kontakt

    Fax: 02602 126-150

    Telefon Festnetz: 02602 126-0

    E-Mail: info@montabaur.de

    Weitere Informationen

    Standesamt, Bürgerbüro, Melderecht, Pässe (Personalausweise, Reisepässe, Kinderreisepässe usw.), amtliche Beglaubigungen, Auskunftstelle soziale Angelegenheiten, Entgegennahme Rentenanträge und Amtshilfe in Sozialversicherungsangelegenheiten

    Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Brand,- Zivil- und Katastrophenschutz, Kommunale Vollzugsbeamte, Gewerbe, Gaststättengesetz (Erlaubnis, Abnahme, Widerrufsverfahren, Schließung), Jugendschutz und Jagdwesen

    Öffentlicher Personennahverkehr, Untere Straßenverkehrsbehörde nach der StVO, Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungen, Verkehrsplanung / Unfallkommission, Ordnungswidrigkeitsverfahren, Bußgeldstelle

    Schulen, Organisation der Schulbuchausleihe, Lernmittelfreiheit, Schulsozialarbeit, Volkshochschule, Kommunale Kindertagesstätten, Bedarfsplanung

    Jugendarbeit, Haus der Jugend Montabaur, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Koordination Flüchtlingshilfe und Integration, Generationenbüro (Förderung Bürgerengagement ), Sportstättenentwicklung, Sportstättenleitplanung der VG, Sportanlagenbau und Finanzierung

    Organisation und Durchführung des Kulturprogramms der Stadt, Heimat- / Brauchtumspflege (u.a. Kirmes, Frühlingsfeste, Fastnacht, Heimatfeste), Vereine, Citymanagement, Stadtmarketing, Stadtbibliothek und Onleihe

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsgeburt im Geburtenregister
    • ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
    • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
    • Ehe und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht
    • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
    • gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall

    Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft, sind staatenlos oder eine anerkanntermaßen geflüchtete Person, deren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland liegt.
    • Sie beantragen die Beurkundung für
      • sich selbst,
      • Ihr Kind,
      • ein Elternteil oder
      • Ihre Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 21.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Stichwörter

    Anzeige der Geburt, Geburt, nachträgliche Beurkundung, Standesamt, Kind, Auslandsvertretung, Staatsangehörigkeitsrecht, Wohnsitz im Ausland, Geburtsurkunde, Ausland, Botschaft, Geburtenregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English