Geburt im Ausland Beurkundung
Sie selbst, Ihr Kind oder ein anderes nahes Familienmitglied in auf- oder absteigender Abstammungslinie wurde im Ausland geboren? Dann können Sie bei dem für Sie zuständigen Standesamt die Geburt nachträglich im Geburtenregister beurkunden lassen.
Beschreibung
Wurden Sie oder ein naher Angehöriger im Ausland geboren, können Sie die nachträgliche Beurkundung der Geburt im Geburtenregister (früher Geburtenbuch) beim Standesamt in Deutschland beantragen.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht - ordnungsgemäß ausgestellte Geburtsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
Der nachträgliche Eintrag in das Geburtenregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit künftig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Standesamt am deutschen Wohn- oder Aufenthaltsort
- der im Ausland Geborenen oder
- der Antragsberechtigten (zum Beispiel deutscher Aufenthaltsort der Eltern).
In allen anderen Fällen: die deutsche Auslandsvertretung (Botschaft/ Konsulat) oder das Standesamt I in Berlin.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nahe-Glan - 2 Bürgerdienste
Adresse
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Bahnhofstraße 6
55566 Bad Sobernheim
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Obertor 13
55590 Meisenheim
Öffnungszeiten
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Kontakt
Fax: 06751 81-2050
Telefon Festnetz: 06751 81-0
Telefon Festnetz: 06751 81-2115
E-Mail: buergerbuero@vg-nahe-glan.de
E-Mail: urkunden@vg-nahe-glan.de
E-Mail: poststelle@vg-nahe-glan.de
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
Kontaktperson
Frau Astrid Herrmann
Postanschrift
Bahnhofstraße 6
55566 Bad Sobernheim
Telefon Festnetz: 06751 81-2101
Fax: 06751 81-2050
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
Frau Christina Hofmann
Postanschrift
Bahnhofstrasse 6
55566 Bad Sobernheim
Telefon Festnetz: 06751 81-2100
Fax: 06751 81-2050
E-Mail: standesamt@vg-nahe-glan.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausländische Geburtsurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation / Apostille,
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis,
- Ehe- und Geburtsurkunden der Eltern der Person, auf die sich der Eintrag bezieht,
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde / Staatsangehörigkeitsausweis.
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein - erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Voraussetzungen
Die Nachbeurkundung der Geburt ist möglich für
- deutsche Staatsangehörige,
- Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Antragsberechtigte sind
- die einzutragende Person selbst,
- deren Eltern,
- deren Kinder,
- der oder die Ehe- oder Lebenspartner(in).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Details zu den Modalitäten und den Unterlagen, die das Standesamt im Einzelnen von Ihnen benötigt, erfragen Sie dort bitte vorab telefonisch.
- Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen und suchen Sie das Standesamt auf.
- Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
- Liegen die Voraussetzungen vor, kann die Eintragung in das Geburtenregister erfolgen.
Bei Bedarf stellt Ihnen das Standesamt nach erfolgter Registereintragung eine Geburtsurkunde aus.
Kosten
- Beurkundung im Geburtenregister: EUR 64,00 bis EUR 127,00; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand abhängig.
- Geburtsurkunde / beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister: 13,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,50 Euro).
Durch weitere Leistungen, wie etwa das Erteilen einer Apostille oder durch Übersetzungen, können Ihnen weitere Kosten und Gebühren entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 17.03.2023
Stichwörter
Geburtenregister, Wohnsitz, Kind, Geburtsurkunde