Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Mutter- und Kindparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 0613 27871122(Zentralfax)
Telefon Festnetz: 0613 27870(Telefonanschluss der Zentrale)
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC: MALADE51KRE
Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse
00.00.KVMZ.04.42.01 Verwaltung Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Sascha Jakobi (Fachbereichsleiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334004
Telefon Festnetz: +496131693334004
E-Mail: Jakobi.Sascha@mainz-bingen.de
Thea Balte
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334232
Telefon Festnetz: +496131693334232
E-Mail: Balte.Thea@mainz-bingen.de
Christine Burkhard
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334226
Telefon Festnetz: +496131693334226
Kerstin May
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334224
Telefon Festnetz: +496131693334224
E-Mail: May.Kerstin@mainz-bingen.de
Kerstin Pöpperl
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334009
Telefon Festnetz: +496131693334009
E-Mail: Poepperl.Kerstin@mainz-bingen.de
Barbara Scherrer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334010
Telefon Festnetz: +496131693334010
E-Mail: Scherrer.Barbara@mainz-bingen.de
Jutta Wagener
Hausanschrift
E-Mail: Wagener.Jutta@mainz-bingen.de
Internet
00.00.KVMZ.04.42.02 Amtsärztlicher Dienst
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 06132 7870(Telefonanschluss der Zentrale)
Fax: 06132 787-1122(Zentralfax)
E-Mail: Kreisverwaltung@Mainz-Bingen.de
Kontaktperson
Sylvia Barth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334208
Telefon Festnetz: +496131693334208
E-Mail: Barth.Sylvia@mainz-bingen.de
Romy Hildebrandt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334278
Telefon Festnetz: +496131693334278
E-Mail: Hildebrandt.Romy@mainz-bingen.de
Cindy Markow
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334279
Telefon Festnetz: +496131693334279
E-Mail: Markow.Cindy@mainz-bingen.de
Christina Maurer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334276
Telefon Festnetz: +496131693334276
E-Mail: maurer.christina@mainz-bingen.de
Melanie Wagner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334248
Telefon Festnetz: +496131693334248
E-Mail: Wagner.Melanie@mainz-bingen.de
Patricia Eilles
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +496131693334240
Telefon Festnetz: +496131693334240
E-Mail: Eilles.Patricia@mainz-bingen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis über die Gebührenbefreiung
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie können die Belehrung online durchführen.
- Registrieren Sie sich für das Online-Verfahren mittels Servicekonto oder durchlaufen Sie es ohne Registrierung.
- Halten Sie gegebenenfalls Ihren Nachweis zur Gebührenbefreiung bereit.
- Nach Abschluss der Online-Belehrung erhalten Sie Ihren Nachweis folgendermaßen:
- Bei einer Registrierung mittels eines Servicekontos müssen Sie während der angegebenen Öffnungszeiten das Gesundheitsamt aufsuchen, um dort die anfallende Gebühr zu entrichten und den Nachweis abzuholen.
- Sollten Sie einen Nachweis zur Gebührenfreiheit hochgeladen haben, wird dieser durch das Gesundheitsamt geprüft und nach Freigabe durch das Gesundheitsamt können Sie Ihren Nachweis herunterladen.
- Bei Durchführung der Online-Belehrung ohne Registrierung müssen Sie während der angegebenen Öffnungszeiten das Gesundheitsamt aufsuchen, um sich dort mittels eines Ausweisdokumentes auszuweisen, die anfallende Gebühr vor Ort zu entrichten (entfällt bei der Vorlage eines vom Gesundheitsamt geprüften Nachweises über Gebührenfreiheit) und den Nachweis abzuholen.
Fristen
Die Bescheinigung über die durchgeführte Infektionsschutzbelehrung darf bei Aufnahme der Tätigkeit, in der Sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, nicht älter als 3 Monate sein.
Kosten
Es fallen für Sie Gebühren in Höhe von 30,00 Euro an.
Falls Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören, erhalten Sie die Belehrung kostenlos:
- Schülerinnen und Schülern, die ein Praktikum zur Berufsfindung in Lebensmittelbetrieben ableisten,
- Personen, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst ableisten,
- Personen, die beschäftigt werden sollen
- als Vorschülerinnen oder Vorschüler,
- zur Berufsausbildung,
- als Berufspraktikantinnen oder Berufspraktikanten
oder
- zur freiwilligen Hilfeleistung an Krankenanstalten
oder
- Kinder, Jugendliche, Mütter und Väter, wenn Sie an einer Erholungsmaßnahme teilnehmen sollen.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 19.10.2023
Stichwörter
Infektionsschutz, Tätigkeit, Gesundheitsbelehrung, Infektionsschutzbelehrung, Schulung, Gesundheit, Gesundheitszeugnis, Nachweis, Infektion, Belehrung, Lebensmittel, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Gesundheitsamt, Lebensmittelhygiene, IfSG