Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz Bescheinigung

    Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen

    Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung. 

    Beschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Weitere Informationen zur Infektionsschutzbelehrung bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie hier

    Weitere Informationen zur Infektionsschutzbelehrung bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis finden Sie hier

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Verwaltung Gesundheit und Verbraucherschutz (72)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dörrhorststr. 36

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Gesundheitsamt

    Öffnungszeiten

    Montag und Mittwoch 08:00 Uhr - 13:00 Uhr Dienstag und Donnerstag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr sonst nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@rheinpfalzkreis.de

    Telefon Festnetz: 0621 5909-0

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.07.2023 (von: Webservice, LK_Rhein_Pfalz_Kreis)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, LK_Rhein_Pfalz_Kreis)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Infektionsschutz, Hygiene, Umweltmedizin (73)

    Adresse

    Hausanschrift

    Dörrhorststraße 36

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Gebäude: Gesundheitsamt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: hyg-infektionsschutz@rheinpfalzkreis.de

    Telefon Festnetz: 0621 5909-0

    Fax: 0621 5909-7400

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 27.07.2023 (von: Webservice, LK_Rhein_Pfalz_Kreis)

    Technisch geändert am 31.10.2024 (von: Webservice, LK_Rhein_Pfalz_Kreis)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rhein-Pfalz-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Pfalz-Kreis

    Für einen Termin im Gesundheitsamt vereinbaren Sie bitte über den obenstehenden Link einen Termin über Terminland und folgen Sie den Anweisungen. 

    Zur Online-Belehrung gelangen Sie über diesen Link: Online-Belehrung Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis

    Für einen Termin im Gesundheitsamt vereinbaren Sie bitte über den obenstehenden Link einen Termin über Terminland und folgen Sie den Anweisungen. 

    Zur Online-Belehrung gelangen Sie über diesen Link: Online-Belehrung Gesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.

    Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.

    Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 19.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    IfSG, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Nachweis, Lebensmittelhygiene, Tätigkeit, Gesundheitszeugnis, Gesundheitsamt, Gesundheit, Schulung, Infektionsschutz, Gesundheitsbelehrung, Infektionsschutzbelehrung, Infektion, Belehrung, Lebensmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)