Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Jeder, der gewerbsmäßig erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine solche Erstbelehrung. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants, Kantinen und Cafes.
Die Belehrung wird online durchgeführt. Dies bedeutet, dass Sie nicht mehr persönlich beim Gesundheitsamt vorsprechen müssen. Die Belehrung ist in 26 Sprachen verfügbar.
Zur Durchführung der Online-Belehrung hat der Landkreis Südliche Weinstraße das Technologiezentrum Glehn (TZG) beauftragt.
Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme ist zwingend erforderlich.
Anbei erhalten Sie Informationen bezüglich des Ablaufs.
Jeder, der gewerbsmäßig erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine solche Erstbelehrung. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants, Kantinen und Cafes.
Die Belehrung wird online durchgeführt. Dies bedeutet, dass Sie nicht mehr persönlich beim Gesundheitsamt vorsprechen müssen. Die Belehrung ist in 26 Sprachen verfügbar.
Zur Durchführung der Online-Belehrung hat der Landkreis Südliche Weinstraße das Technologiezentrum Glehn (TZG) beauftragt.
Eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme ist zwingend erforderlich.
Anbei erhalten Sie Informationen bezüglich des Ablaufs.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Verwaltung des Gesundheitsamtes (Ref. 81)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Adam
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-606
Frau Gabriele Weiß
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06341 940-606
Internet
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
Der Landkreis Südliche Weinstraße hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
- Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung unter folgendem Link: https://suew.gotzg.de/
- Sie wählen einen Termin aus und bestätigen diesen
- Erfassen Sie nun Ihre persönlichen Daten. Diese werden natürlich datenschutzkonform übertragen.
- Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem Bestätigungscode, den Sie bitte eingeben.
- Nach Bestätigung der E-Mail Adresse müssen Sie die Gebühren entrichten. Diese Gebühren betragen 30 Euro.
Für gewisse Tatbestände kann ggf. eine Gebührenbefreiung in Frage kommen. Dies ist z. B. im Falle einer Ausbildung oder eines Schulpraktikums der Fall.
Sollten Sie Rückfragen hierzu haben bzw. die Gebührenbefreiung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail bereits entsprechende Nachweise (z. B. den Ausbildungsvertrag) bei.
Sollte die Gebührenbefreiung gewährt werden, erhalten Sie einen Gutscheincode, den Sie im Rahmen des Anmeldeprozesses eingeben können. Ihnen entstehen dann für die Belehrung keine Kosten - Bevor Sie die Schulung beginnen können, müssen Sie sich, gegenüber den Mitarbeitern des Technologiezentrums verifizieren. Dies erfolgt über die von Ihnen im Rahmen des Anmeldeprozesses gewählte Methode (z. B. WhatsApp Video).
- Bitte schalten Sie das Endgeräte 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin (z. B. per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf) angerufen.
- Sie zeigen Ihren Personalausweis, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Danach haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Gesundheitsamt.
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Wie funktioniert eine Onlinebelehrung?
Der Landkreis Südliche Weinstraße hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der Durchführung der Belehrungen beauftragt. Die Belehrung läuft wie folgt ab:
- Sie buchen einen Termin für die Onlinebelehrung unter folgendem Link: https://suew.gotzg.de/
- Sie wählen einen Termin aus und bestätigen diesen
- Erfassen Sie nun Ihre persönlichen Daten. Diese werden natürlich datenschutzkonform übertragen.
- Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem Bestätigungscode, den Sie bitte eingeben.
- Nach Bestätigung der E-Mail Adresse müssen Sie die Gebühren entrichten. Diese Gebühren betragen 30 Euro.
Für gewisse Tatbestände kann ggf. eine Gebührenbefreiung in Frage kommen. Dies ist z. B. im Falle einer Ausbildung oder eines Schulpraktikums der Fall.
Sollten Sie Rückfragen hierzu haben bzw. die Gebührenbefreiung beantragen wollen, wenden Sie sich bitte an folgende E-Mail Adresse.
Bitte fügen Sie Ihrer E-Mail bereits entsprechende Nachweise (z. B. den Ausbildungsvertrag) bei.
Sollte die Gebührenbefreiung gewährt werden, erhalten Sie einen Gutscheincode, den Sie im Rahmen des Anmeldeprozesses eingeben können. Ihnen entstehen dann für die Belehrung keine Kosten - Bevor Sie die Schulung beginnen können, müssen Sie sich, gegenüber den Mitarbeitern des Technologiezentrums verifizieren. Dies erfolgt über die von Ihnen im Rahmen des Anmeldeprozesses gewählte Methode (z. B. WhatsApp Video).
- Bitte schalten Sie das Endgeräte 10 Minuten vor dem Termin an. Sie werden zum gebuchten Termin (z. B. per WhatsApp, Facetime, Signal oder Ginlo per Videoanruf) angerufen.
- Sie zeigen Ihren Personalausweis, so dass ein Abgleich zwischen Ihnen und der angemeldeten Person live stattfinden kann.
- Danach erhalten Sie Ihre Zugangsdaten (Teilnehmercode) zur Belehrung und können auswählen, in welcher Sprache Sie die Belehrung durchführen möchten. Fremdsprachen werden als Untertitel im deutschsprachigen Belehrungsfilm abgebildet.
- Jetzt müssen Sie nur noch datenschutzrechtliche Einwilligungen bzw. Hinweise zur Belehrung aktiv anklicken und freigeben. Danach können Sie an der Belehrung teilnehmen.
- Danach haben Sie die Möglichkeit, sich den Belehrungsfilm anzusehen. Sie können den Film beliebig anhalten oder Sequenzen noch einmal ansehen.
- Im Anschluss lesen Sie sich bitte das Merkblatt zur Belehrung durch. Das Merkblatt steht auch in anderen Sprachen zur Verfügung.
- Nach der Belehrung ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Acht Fragen werden gestellt, zu denen es jeweils nur eine richtige Lösung gibt.
- Bei Bedarf kann der Test wiederholt werden
- Bei Fragen zur Belehrung nach § 43 IfSG oder den Inhalt des Belehrungsvideos wenden Sie sich bitte per E-Mail an das Gesundheitsamt.
- Zum Abschluss besteht die Möglichkeit, die Online-Belehrung zu bewerten. Wir freuen uns auf Ihr Feedback!
- Die Bescheinigung, sofern alle benötigten Dokumente vorliegen, können Sie nach Freigabe im System herunterladen und ausdrucken. Alternativ wird Ihnen die Bescheinigung per E-Mail zugesendet.
Kosten
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Sollte eine Gebührenbefreiung für Sie in Frage kommen, kontaktieren Sie Bitte die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sollte eine Gebührenbefreiung für Sie in Frage kommen, kontaktieren Sie Bitte die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Hinweise für Südliche Weinstraße: Spezielle Hinweise für Kreis Südliche Weinstraße
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige benötigen eine Erklärung des Erziehungsberechtigten, dass diesem keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot seines Kindes bekannt sind. Diese Erklärung muss zur Belehrung unterschrieben mitgebracht werden.
Den Vordruck können Sie unter Anträge/Formulare herunterladen
Diese Erklärung muss, vor dem entsprechenden Termin, per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de gesendet werden.
Gibt es Versionen der Onlineschulung in anderen Sprachen?
Mitbürger und Mitbürgerinnen, die die deutsche Sprache nicht sicher beherrschen, können eine Version mit Untertiteln in anderen Sprachen wählen.
Minderjährige Teilnehmer
Minderjährige benötigen eine Erklärung des Erziehungsberechtigten, dass diesem keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot seines Kindes bekannt sind. Diese Erklärung muss zur Belehrung unterschrieben mitgebracht werden.
Den Vordruck können Sie unter Anträge/Formulare herunterladen
Diese Erklärung muss, vor dem entsprechenden Termin, per E-Mail an ifsg@tz-glehn.de gesendet werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit Rheinland-Pfalz am 19.10.2023
Stichwörter
IfSG, Bescheinigung des Gesundheitsamts, Nachweis, Lebensmittelhygiene, Tätigkeit, Gesundheitszeugnis, Gesundheitsamt, Gesundheit, Schulung, Infektionsschutz, Gesundheitsbelehrung, Infektionsschutzbelehrung, Infektion, Belehrung, Lebensmittel