Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Wenn Sie erstmalig gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätig oder beschäftigt werden, dann benötigen Sie eine Bescheinigung des Gesundheitsamts über eine Infektionsschutzbelehrung.
Beschreibung
Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?
Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.
Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.
Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Germersheim - Kreisverwaltung Germersheim - FB 43 - Gesundheit, Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Schulärztlicher Dienst
Schulstraße 4
76756 Bellheim
Postanschrift
Hauptstr. 25
76726 Germersheim
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 13:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:30 - 18:00 Uhr Aktuell ist der Zugang zu den Dienstgebäuden nur mit Termin möglich.
Kontakt
Kontaktperson
Herr M. Schulte (Hygieneinspektor)
Hausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimPostanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimE-Mail: m.schulte@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-4640
Fax: 07275 6170991
Herr H. Magin (Hygieneinspektor)
Postanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: h.magin@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-462
Fax: 07274 53-15598
Herr R. Dietl (Hygieneinspektor)
Postanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: r.dietl@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-461
Frau S. Gabriel (Hygieneinspektorin)
Postanschrift
Hauptstraße 25
76726 GermersheimHausanschrift
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimE-Mail: s.gabriel@kreis-germersheim.de
Telefon Festnetz: 07274 53-463
Internet
Stadt Wörth am Rhein - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Mittwoch 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen.
Kontakt
Internet
Stadt Wörth am Rhein - Ordnungsverwaltung, Gewerbe
Adresse
Postanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
- Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
Handlungsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Eine bestimmte Form der Belehrung wird durch das IfSG nicht vorgeschrieben.
Nach der Belehrung muss in Textform erklärt werden, dass keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Liegen Anhaltspunkte vor, dass Hinderungsgründe für eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich vorliegen, darf die Bescheinigung erst ausgestellt werden, wenn durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen ist, dass der entsprechende Hinderungsgrund nicht mehr besteht.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 18.10.2023
Stichwörter
Lebensmittel, Belehrung, Gesundheitsbelehrung, Gesundheitsamt, Gesundheit, Nachweis, Infektion, Tätigkeit, Schulung, Lebensmittelhygiene, Bescheinigung des Gesundheitsamts, IfSG, Infektionsschutzbelehrung, Gesundheitszeugnis, Infektionsschutz