Beschäftigung und Entsendung von EU-Bürgern

    Arbeiten in der EU

    Beschreibung

    Wenn Sie Unionsbürger sind, haben Sie das Recht auf Einreise, Aufenthalt und Niederlassung auf dem Gebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates. Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten müssen Sie lediglich im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises sein. Überschreitet die Aufenthaltszeit drei Monate, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates anmelden. Die Behörde bescheinigt Ihnen, dass Sie Ihrer Anmeldepflicht nachgekommen sind. Sie kann verlangen, dass Sie Nachweise für Ihre Freizügigkeitsberechtigung vorlegen. Welche Nachweise gegebenenfalls erforderlich sind, hängt vom Status des Unionsbürgers ab (z.B. Selbständiger oder Angestellter).

    Grundsätzlich können Sie als Unionsbürger in einem anderen EU-Mitgliedstaat auch eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sei es als Selbständiger oder Angestellter.

    Arbeitserlaubnis

    Unionsbürger benötigen keine Arbeitserlaubnis, um in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Angestellte oder Selbständige zu arbeiten.

    Hinweis: Eine Ausnahme gilt für Bürger der neuen EU-Staaten Bulgarien und Rumänien. Für sie wird der Zugang zu den Arbeitsmärkten einiger der ursprünglichen EU-Mitgliedsländer bis zur Herstellung der vollen Freizügigkeit zum 31. Dezember 2013 eingeschränkt sein. Umgekehrt kann in diesen neuen EU-Staaten während der Übergangszeit auch für Unionsbürger aus den alten EU-Staaten eine Arbeitserlaubnis erforderlich sein. Informationen über die nationalen Regelungen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit in den einzelnen Beitrittsländern können bei den Botschaften der jeweiligen Beitrittsländer eingeholt werden.

    Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Europaservice der Bundesagentur für Arbeit (ES-BA). Neben allgemeinen Informationen zum Thema "Arbeiten im Ausland" finden Sie dort auch konkrete Länderinformationen. Informationen zu Lebens- und Arbeitsbedingungen in der EU bietet der Bürger-Informationsservice der Europäischen Kommission "Dialog mit den Bürgern".

    Die Berufsinformationszentren halten Europamappen bereit, mit deren Hilfe Sie sich einen ersten Überblick über Ausbildungs-, Lebens- und Arbeitsbedingungen in einem anderen Land der EU verschaffen können. Sie enthalten unter anderem länderbezogene Informationen zu den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und zur sozialen Sicherung.

    Das Bundesverwaltungsamt informiert über das europäische Ausland und viele andere Staaten in Form von Broschüren und Beilagen. Darüber hinaus veröffentlicht es Informationsschriften mit allgemeinen Hinweisen für den Auslandsaufenthalt. Auskünfte erhalten Sie auch bei den Beratungsstellen des Bundesverwaltungsamtes.

    Sozialleistung und Sozialversicherung

    Wer einen Arbeitsvertrag bei einem Arbeitgeber im europäischen Ausland unterschreibt, unterliegt in der Regel dem dortigen Sozialversicherungssystem und den dazugehörigen Rechtsvorschriften. Die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit sind innerhalb der Europäischen Union sehr unterschiedlich ausgestaltet. Um die mit einem Wechsel des sozialen Versicherungssystems verbundenen Nachteile auszugleichen, wurden die nationalen Systeme innerhalb der EU als auch mit bestimmten Ländern (z.B. der Schweiz) durch sogenannte Koordinierungsverordnungen miteinander verbunden.

    Diese Koordinierung hat beispielsweise für die Rentenversicherung zur Folge, dass einmal erworbene Ansprüche durch eine Zusammenrechnung der in- und ausländischen Versicherungszeiten nicht verloren gehen. Über die Höhe der erzielten Rente im Ausland sollten Sie sich vorher informieren.

    Auch bei der Krankenversicherung gibt es einiges zu beachten. Für rechtsverbindliche Auskünfte sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse und an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger wenden.

    Tipp: Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA) und der Deutschen Rentenversicherung Bund. Informationen bezüglich der Sozialversicherungssysteme einzelner Länder finden Sie auf den Seiten des Europaservice der Bundesagentur für Arbeit (ES-BA) unter "Länderinformationen/Soziale Sicherung".

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Ahrweiler - Kreis Ahrweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 15

    53518 Adenau

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 36

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    ehemaliges AOK Gebäude

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Wilhelmstraße 23

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kapellenstraße 12

    56651 Niederzissen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Lindenstraße 7

    53489 Sinzig

    (gegenüber Bahnhof)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 24-30

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Wilhelmstraße 59

    53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-ahrweiler.de

    E-Mail: info@kreis-ahrweiler.de

    Telefon Festnetz: 02636 9740-500

    Telefon Festnetz: 02636 9740101

    Telefon Festnetz: 02641 975-0

    Telefon Festnetz: 02641 975-610

    Telefon Festnetz: 02641 975-660

    Telefon Festnetz: 02642 901966

    Telefon Festnetz: 02691 305320

    Fax: 02641 975-456

    Fax: 02641 975-699

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2023

    Technisch geändert am 18.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausländische EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten wollen, erhalten weitere Informationen unter „Arbeitserlaubnis EU“.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 30.05.2012

    Technisch geändert am 01.02.2025

    Stichwörter

    Arbeitserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020