Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rheinauen - Fachbereich 3.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Ludwigstraße 99
67165 Waldsee
Kontakt
Kontaktperson
Frau Wiebke Diez Lopez
Frau Vanessa Wäsch
Postanschrift
Rottstr. 1
67141 Neuhofen
Telefon Festnetz: 06236 4182-352
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: vanessa.waesch@vg-rheinauen.de
Frau Nicole Thul
Postanschrift
Rottstr. 1
67141 Neuhofen
Telefon Festnetz: 06236 4182-351
Fax: 06236 4191-40
E-Mail: nicole.thul@vg-rheinauen.de
Frau Claudia Lange
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-313
E-Mail: claudia.lange@vg-rheinauen.de
Herrn Leon Pischem
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
E-Mail: leon.pischem@vg-rheinauen.de
Internet
Weitere Informationen
Brand- und Katastrophenschutz
Einwohnermelde- und Passwesen, Meldeamt
Ordnungsverwaltung (Ordnungsamt) /Straßenverkehrsbehörde
Standesamt
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Waldsee
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Herrn Leon Pischem
Hausanschrift
Fax: 06236 4182-394
Telefon Festnetz: 06236 4182-312
E-Mail: leon.pischem@vg-rheinauen.de
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Neuhofen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Altrip
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Mittwoch 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Tabea Schwab
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06236 4182-361
Fax: 06236 4182-999
E-Mail: tabea.schwab@vg-rheinauen.de
Internet
Verbandsgemeinde Rheinauen - Bürgerbüro Otterstadt
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung) Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr (Terminvereinbarung erforderlich) Donnerstag 08:00 - 14:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 82.00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre: Gebühr 60.00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, Identitätsnachweis, Ausweis, Paß, ePass