Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 08:30 - 12:00 Montag - Mittwoch 14:00 - 16:00 Donnerstag 14:00 - 18:00
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: 06373 504-225
Telefon Festnetz: 06373 504-228
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-227
Telefon Festnetz: 06373 504-226
E-Mail: bb-gm@vgog.de
Kontaktperson
Frau Bettina Hinkelmann-Winter
Herr Torsten Rudolph
Frau Sabrina Schulze
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-228
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: s.schulze@vgog.de
Internet
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00 Samstag 10:00 - 12:00 Im 2-Wochen-Rhythmus an geraden KW
Kontakt
Telefon Festnetz: 06373 504-213
Telefon Festnetz: 06373 504-211
Telefon Festnetz: 06373 504-214
Telefon Festnetz: 06373 504-215
Fax: 06373 504-22222
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Telefon Festnetz: 06373 504-212
E-Mail: bb@vgog.de
Kontaktperson
Frau Barbara Kattler
Frau Anja Mootz
Frau Angela Schramm
Internet
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 08:00 - 12:30 Montag - Mittwoch 13:30 - 16:00 Donnerstag 13:30 - 18:00 Freitag 08:00 - 12:00
Kontakt
Telefon Festnetz: 06373 504-220
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-221
E-Mail: bb-wm@vgog.de
Kontaktperson
Frau Manuela Immetsberger
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-221
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: m.immetsberger@vgog.de
Frau Anke Körbel
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Telefon Festnetz: 06373 504-220
Fax: 06373 504-22100
E-Mail: a.koerbel@vgog.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 82.00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre: Gebühr 60.00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, Identitätsnachweis, Ausweis, Paß, ePass