Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Öffnungszeiten
Verwaltung: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgercenter: Montag & Dienstag: 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr Mittwoch & Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr - nachmittags geschlossen! Donnerstag: 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau P. Krauth
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06301 607-224
Fax: 06301 719403
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Frau I. Grimm
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Hausanschrift
Fax: 06301 719403
Telefon Festnetz: 06301 607-221
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Frau B. Schönich
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstraße 27
67697 Otterberg
Telefon Festnetz: 06301 607-222
Fax: 06301 719403
E-Mail: postfach@otterbach-otterberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 82.00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre: Gebühr 60.00 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.50 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Identity-Card, Identitätsnachweis, Ausweis, Paß, ePass