Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Abt. 2 - Ordnungs-, Schul- und Sozialabteilung
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Lukas Oppermann
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06305 71-135
E-Mail: lukas.oppermann@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Dagmar Schürger
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: dagmar.schuerger@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Fax: 06305 71-190
Telefon Festnetz: 06305 71-144
Melanie Schmitt
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: melanie.schmitt@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-122
Fax: 06303 4888
Marie-Janette Müller-Pratt
Heike Ebling
Hausanschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06305 71-133
Fax: 06305 71-190
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Heike Hemmer
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06303 4888
E-Mail: heike.hemmer@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Internet
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn - Melde- und Passamt
Adresse
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Melanie Schmitt
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: melanie.schmitt@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-122
Fax: 06303 4888
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Marie-Janette Müller-Pratt
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Marie-Janette.Mueller-Pratt@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Fax: 06303 4888
Heike Hemmer
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: heike.hemmer@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06303 913-121
Fax: 06303 4888
Lukas Oppermann
Dagmar Schürger
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: dagmar.schuerger@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
Fax: 06305 71-190
Telefon Festnetz: 06305 71-144
Heike Ebling
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06305 71-190
E-Mail: meldeamt@enkenbach-alsenborn.de
E-Mail: heike.ebling@enkenbach-alsenborn.de
Telefon Festnetz: 06305 71-133
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 82.0 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre: Gebühr 60.0 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis, Paß, ePass