Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
    99085001012010

    Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen

    Wenn sich Ihr Name durch Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft ändert, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.

    Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen, Fischereischeine u. dgl.

    Adresse

    Hausanschrift

    Mozartstraße 2
    76744 Wörth am Rhein

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    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist für viele Anliegen im Meldeamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    E-Mail: info@woerth.de

    Telefon Festnetz: 07271 131-0

    Fax: 07271 131-131

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.05.2016
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Mozartstraße 2
    76744 Wörth am Rhein

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: e-gov@woerth.de

    Telefon Festnetz: 07271 131-0

    Fax: 07271 131-131

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 01.05.2024
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020

    Voraussetzungen

    • Ihr Name hat sich geändert.
    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Geltungsdauer: 6 Jahre (Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 10 Jahre (Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.)

    Kosten

    Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.: Gebühr 70,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.: Gebühr 37,50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren: Gebühr 32,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten: Gebühr 22,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen: Gebühr 31,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse: Gebühr 15,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 27.11.2025

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2012
    Technisch geändert am 04.02.2026

    Stichwörter

    Urlaub, Pass, Ferien, Einreise, Reisen, Identifikation, Reisepaß, Dokument für Reisen, Identifizierung, Reisepass Erwachsene, Neuausstellung Reisepass, Passdokument, Eingetragene Lebensgemeinschaft, Reisepass ändern wegen Hochzeit, Reisepass ändern wegen Namensänderung, Ausweis, Namensänderung, Ausland, Hochzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.04.2020