Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat oder Lebenspartnerschaft neu beantragen
Wenn sich Ihr Name durch Heirat oder Eintragung einer Lebenspartnerschaft ändert, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Ihren Reisepass benötigen und Ihren Namen wegen Heirat oder Eintrag einer Lebenspartnerschaft geändert haben, ist der alte Reisepass ungültig. Sofern Reisen geplant sind, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Sie benötigen einen Reisepass, wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in viele Staaten weltweit einzureisen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen, Fischereischeine u. dgl.
Adresse
Hausanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr Das Meldeamt ist mittwochnachmittags geschlossen. Eine persönliche Vorsprache ist für viele Anliegen im Meldeamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Stadt Wörth am Rhein - Einwohner- und Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Mozartstraße 2
76744 Wörth am Rhein
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8.30 - 12.00 Uhr Montag - Dienstag 14.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 14.30 - 18.00 Uhr
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Ihr Name hat sich geändert.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Beantragung Ihres Reisepasses anwesend.
Handlungsgrundlage(n)
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Maximale Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Gültigkeit des Reisepasses für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
2 Wochen (Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen.)
Kosten
Die Kosten gelten ab dem 24. Lebensjahr. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.: Gebühr 70,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn: • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder • Sie die Ausstellung nicht bei der für Sie zuständigen Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.: Gebühr 37,50 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag für Passanträge im Expressverfahren: Gebühr 32,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag für einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten: Gebühr 22,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Zuschlag, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen: Gebühr 31,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für Passfoto, wenn die Behörde das Lichtbildsystem PointID der Bundesdruckerei GmbH verwendet. Verwendet die Behörde Lichtbildsysteme anderer Hersteller, darf das Entgelt abweichen.: Gebühr 6,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr bei Versand an Ihre inländische Wohnadresse: Gebühr 15,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 27.11.2025
Stichwörter
Urlaub, Pass, Ferien, Einreise, Reisen, Identifikation, Reisepaß, Dokument für Reisen, Identifizierung, Reisepass Erwachsene, Neuausstellung Reisepass, Passdokument, Eingetragene Lebensgemeinschaft, Reisepass ändern wegen Hochzeit, Reisepass ändern wegen Namensänderung, Ausweis, Namensänderung, Ausland, Hochzeit