Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Hinweise für Worms: Reisepass

    In der Zeit vom 24. Dezember - 1. Januar ist die Stadtverwaltung geschlossen.

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

    hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

    Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. Diese Lieferzeit ist nicht garantiert. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

    Bitte beantragen Sie einen Expressreisepass bei Dringlichkeit.

    Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel oder Reiseausweise zu verlängern/beantragen. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:
    Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de


    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

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    Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. Diese Lieferzeit ist nicht garantiert. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

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    Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel oder Reiseausweise zu verlängern/beantragen. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:
    Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de


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    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
         oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024

      Technisch geändert am 18.02.2025

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021

      Technisch geändert am 23.04.2020

      erforderliche Unterlagen

      • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
      • der jetzige Reisepass
      • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
      • Lebenspartnerschaftsurkunde

      Hinweise für Worms: Reisepass

      • Personalausweis oder alter Reisepass
      • Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur bei Erstbeantragung oder bei nicht vorhandenen Ausweisdokumenten)
      • 1 Lichtbild neueren Datums  (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
      • Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

      Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.

        • Personalausweis oder alter Reisepass
        • Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur bei Erstbeantragung oder bei nicht vorhandenen Ausweisdokumenten)
        • 1 Lichtbild neueren Datums  (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
        • Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

        Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.

          Rechtsgrundlage(n)

          Verfahrensablauf

          Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

          Fristen

          Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

          Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

          Bearbeitungsdauer

          4 Wochen.

          Kosten

          Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR

          Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 82.0 EUR

          Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre: Gebühr 60.0 EUR

          Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

          Hinweise für Worms: Reisepass

          Reisepass mit 32 Seiten ab dem  24. Lebensjahr                                           70,00 ?

          Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            37,50 ?

          Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                                            92,00 ?

          Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            59,50 ?

          Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 - 12 Wochen

          Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

          Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             102,00 ?

          Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               69,50 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             124,00 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               91,50 ?

          Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen)                                  26,00 ?

          Gültigkeit:

          Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

          Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:   6 Jahre

          Vorläufiger Reisepass maximal:         1 Jahr

           Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

          Reisepass mit 32 Seiten ab dem  24. Lebensjahr                                           70,00 ?

          Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            37,50 ?

          Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                                            92,00 ?

          Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            59,50 ?

          Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 - 12 Wochen

          Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

          Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             102,00 ?

          Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               69,50 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             124,00 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               91,50 ?

          Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen)                                  26,00 ?

          Gültigkeit:

          Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

          Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:   6 Jahre

          Vorläufiger Reisepass maximal:         1 Jahr

           Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

          Hinweise (Besonderheiten)

          Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

          Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

          Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.

          Gültigkeitsgebiet

          Rheinland-Pfalz

          Version

          Technisch erstellt am 24.05.2012

          Technisch geändert am 25.01.2024

          Stichwörter

          ePass, Paß, Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017

          Technisch geändert am 09.06.2017

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021

          Technisch geändert am 23.04.2020