Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Besucheranschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Simone Baulig
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02637 913-108
E-Mail: simone.baulig@vgwthurm.de
Frau Allyson Sievert
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
Fax: +49 2637 913-100
E-Mail: Allyson.Sievert@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: +49 2637 913-148
Frau Katharina Pertoldi
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
E-Mail: katharina.pertoldi@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-149
Frau Julia Pürling
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
Hausanschrift
E-Mail: julia.puerling@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-155
Telefon Festnetz: 02637 913-113
Frau Alexandra Gerhards
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1263
56572 Weißenthurm
E-Mail: alexandra.gerhards@vgwthurm.de
Telefon Festnetz: 02637 913-109
Internet
Verbandsgemeinde Weißenthurm - Bürgerbüro
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Kontakt
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Fax: +49 2637 913-100
Frau Katharina Pertoldi
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Frau Simone Baulig
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Frau Alexandra Gerhards
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Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm
Das biometrische Passfoto kann auch direkt vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal gemacht werden. Beachten Sie bitte, dass kein Passfoto gedruckt und somit ausgehändigt werden kann. Die Nutzungsgebühr liegt bei 8 €.
Selbstverständlich sind Sie nach wie vor frei in Ihrer Wahl, ob Sie den Fotografen aufsuchen oder das Terminal nutzen.
Das biometrische Passfoto kann auch direkt vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal gemacht werden. Beachten Sie bitte, dass kein Passfoto gedruckt und somit ausgehändigt werden kann. Die Nutzungsgebühr liegt bei 8 €.
Selbstverständlich sind Sie nach wie vor frei in Ihrer Wahl, ob Sie den Fotografen aufsuchen oder das Terminal nutzen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm
- Reisepass: Bearbeitungszeit bis zum Tag der Abholung: 4 bis 10 Wochen
- Reisepass im Expressverfahren: Geht der Antrag bis 11:00 Uhr ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag im Bürgerbüro der VG Weißenthurm abholbereit vor (es zählen Montag‑Freitag, ohne Feiertage). Bitte informieren Sie sich zur Sicherheit bei Ihrem Bürgeramt, bis wann Sie spätestens den Antrag für einen Reisepass gestellt haben müssen.
- Reisepass: Bearbeitungszeit bis zum Tag der Abholung: 4 bis 10 Wochen
- Reisepass im Expressverfahren: Geht der Antrag bis 11:00 Uhr ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag im Bürgerbüro der VG Weißenthurm abholbereit vor (es zählen Montag-Freitag, ohne Feiertage). Bitte informieren Sie sich zur Sicherheit bei Ihrem Bürgeramt, bis wann Sie spätestens den Antrag für einen Reisepass gestellt haben müssen.
Kosten
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 82.0 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre: Gebühr 60.0 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm
Ein Reisepass kann frühestens 6 Wochen vor einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft beantragt werden.
Ein Reisepass kann frühestens 6 Wochen vor einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis, Paß, ePass