Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft

    Beschreibung

    Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

    Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Besucheranschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.12.2019 (von: Webservice, VG_Weißenthurm)

    Technisch geändert am 28.11.2024 (von: Webservice, VG_Weißenthurm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Kontakt

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    Fax: +49 2637 913-100

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2020 (von: Webservice, VG_Weißenthurm)

    Technisch geändert am 20.11.2024 (von: Webservice, VG_Weißenthurm)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    • der jetzige Reisepass
    • Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
    • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Das biometrische Passfoto kann auch direkt vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal gemacht werden. Beachten Sie bitte, dass kein Passfoto gedruckt und somit ausgehändigt werden kann. Die Nutzungsgebühr liegt bei 8 €. 

    Selbstverständlich sind Sie nach wie vor frei in Ihrer Wahl, ob Sie den Fotografen aufsuchen oder das Terminal nutzen.  

    Das biometrische Passfoto kann auch direkt vor Ort an unserem Selbstbedienungsterminal gemacht werden. Beachten Sie bitte, dass kein Passfoto gedruckt und somit ausgehändigt werden kann. Die Nutzungsgebühr liegt bei 8 €. 

    Selbstverständlich sind Sie nach wie vor frei in Ihrer Wahl, ob Sie den Fotografen aufsuchen oder das Terminal nutzen.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

    Fristen

    Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)

    Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)

    Bearbeitungsdauer

    4 Wochen.

    Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm

    • Reisepass: Bearbeitungszeit bis zum Tag der Abholung: 4 bis 10 Wochen
    • Reisepass im Expressverfahren: Geht der Antrag bis 11:00 Uhr ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag  im Bürgerbüro der VG Weißenthurm abholbereit vor (es zählen Montag‑Freitag, ohne Feiertage). Bitte informieren Sie sich zur Sicherheit bei Ihrem Bürgeramt, bis wann Sie spätestens den Antrag für einen Reisepass gestellt haben müssen.
    • Reisepass: Bearbeitungszeit bis zum Tag der Abholung: 4 bis 10 Wochen
    • Reisepass im Expressverfahren: Geht der Antrag bis 11:00 Uhr ein, liegt der Reisepass in der Regel am darauffolgenden dritten Werktag  im Bürgerbüro der VG Weißenthurm abholbereit vor (es zählen Montag-Freitag, ohne Feiertage). Bitte informieren Sie sich zur Sicherheit bei Ihrem Bürgeramt, bis wann Sie spätestens den Antrag für einen Reisepass gestellt haben müssen.

    Kosten

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR

    Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 82.0 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre: Gebühr 60.0 EUR

    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

    Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

    Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.

    Hinweise für Weißenthurm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Weißenthurm

    Ein Reisepass kann frühestens 6 Wochen vor einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft beantragt werden.

    Ein Reisepass kann frühestens 6 Wochen vor einer Eheschließung/Lebenspartnerschaft beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 24.05.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis, Paß, ePass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)