Reisepass Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft
Beschreibung
Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Ansprechpartner
Stadt Bad Kreuznach - Sachgebiet Einwohnermeldewesen
Beschreibung
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Mo. - Fr. 07:30 - 12:30 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Keine Kreditkartenzahlungen möglich! Ein Besuch ist derzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. In dringenden Fällen erreichen Sie uns per E-Mail unter einwohnermeldeamt@bad-kreuznach.de Link zur Online-Terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hiltrud Emrich (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-173
E-Mail: hiltrud.emrich@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-249
Frau Sarah Horst (Melde-/Pass- und Ausweisangelegenheiten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-172
E-Mail: sarah.horst@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-249
Frau Doris Kappeler (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-370
Fax: 0671 800-249
E-Mail: doris.kappeler@bad-kreuznach.de
Frau Tatjana Maier (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-249
Telefon Festnetz: 0671 800-403
E-Mail: tatjana.maier@bad-kreuznach.de
Herr Maximilian Poidinger (Sachbearbeiter Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-249
E-Mail: maximilian.poidinger@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-286
Frau Marina Rennert (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-425
E-Mail: marina.rennert@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-249
Frau Andrea Schmalz (Sachbearbeiterin Melde-, Pass- und Ausweisangelegenheiten, Lohnsteuerkarten, Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Fax: 0671 800-249
E-Mail: andrea.schmalz@bad-kreuznach.de
Telefon Festnetz: 0671 800-351
Frau Christine Seith (Meldeamt, Einwohnermeldeamt, Meldebehörde, Anfragen und Auskünfte zu Ausweise, Pass, Pässe, Reisepass, Meldeangelegenheiten (Zuzug, Umzug, Wegzug, Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung, Meldeauskunft), Beglaubigungen)
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 0671 800-282
E-Mail: christine.seith@bad-kreuznach.de
Fax: 0671 800-249
Internet
Weitere Informationen
Einwohnermeldeangelegenheiten, An-, Ab- und Ummeldungen, Personalausweis, Reisepass, Beglaubigungen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Eheurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert.
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Fristen
Geltungsdauer: 10 Jahre (für Antragsteller/-innen über 24 Jahre)
Geltungsdauer: 6 Jahre (für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Kosten
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren: Gebühr 59.5 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre: Gebühr 82.0 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre: Gebühr 60.0 EUR
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren: Gebühr 37.5 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ausweis, Identity-Card, Identitätsnachweis, Paß, ePass