Passdokument bei Verlust des Reisepasses im Ausland beantragen
Ihr Reisepass ist während einer Auslandsreise abhandengekommen? Wenn Sie einen Reisepass benötigen, können Sie einen Reisepass, vorläufigen Reisepass oder Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland beantragen.
Beschreibung
Bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland benötigen Sie in der Regel den polizeilichen Nachweis über die Verlust- oder Diebstahlmeldung für den Antrag auf ein neues Passdokument.
Einen Pass oder Passersatz für die Heim- oder Weiterreise können Sie dann bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland beantragen.
Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder reisen wollen, wird Ihnen entweder
- ein Reiseausweis als Passersatz, der nur für die Rückkehr beziehungsweise Einreise nach Deutschland gilt,
- ein vorläufiger Reisepass oder
- ein neuer Reisepass ausgestellt.
Wenn Sie nach Deutschland zurückkehren wollen, der Reiseausweis zur Rückkehr für die Aus- oder Durchreise ausländischer Staaten aber nicht anerkannt wird oder die auf einen Monat beschränkte Gültigkeitsdauer nicht ausreicht, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dies ist auch möglich, wenn Sie Ihre Reise fortsetzen und nicht direkt nach Deutschland zurückkehren möchten. Wird auch ein vorläufiger Reisepass nicht anerkannt, ist die Ausstellung eines neuen Reisepasses möglich, dies gegebenenfalls im Expressverfahren.
Wenn Sie Kopien von Ihrem Pass und eventuell auch Personalausweis auf Ihrer Reise mitführen, erleichtert dies nach dem Verlust oder Diebstahl die Feststellung Ihrer Identität und die Ausstellung eines neuen Passes oder Passersatzes.
Zuständigkeit
Örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung
Ansprechpartner
Für Wörth am Rhein (Landkreis Germersheim, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Meldung des Verlusts beziehungsweise des Diebstahls bei der örtlichen Polizeibehörde und der Auslandsvertretung
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen des Auswärtigen Amtes
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland auf einer Reise verloren haben oder Ihnen dieser gestohlen wurde, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie den Verlust bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde.
- Suchen Sie die deutsche Auslandsvertretung auf, dazu zählen
- die deutsche Botschaft,
- ein deutsches Generalkonsulat oder
- ein deutsches Konsulat im Reiseland.
- gegebenenfalls auch Honorarkonsulinnen und Honorarkonsuln.
- Wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht haben, kann Ihnen bei Bedarf direkt vor Ort ein Passersatz, der für Rückkehr beziehungsweise für die Einreise nach Deutschland gültig ist, ausgestellt werden.
- Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen, dauert die Ausstellung länger.
- Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Ersatzreisedokumente ausstellen.
- Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen Mitgliedstaats der EU, können Sie nur in die EU zurückreisen.
- Ein Ersatzreisedokument, ausgestellt durch einen anderen Mitgliedstaat der EU, ist nur wenige Tage gültig.
Fristen
Geltungsdauer: 1 bis 31 Tage (Der Reiseausweis als Passersatz ist für die Dauer der Reise, höchstens aber 1 Monat gültig.)
Geltungsdauer: 1 Jahr (Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr lang gültig.)
Geltungsdauer: 6 Jahre (Bei Neuausstellung für Antragstellende unter 24 Jahren.)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Bei Neuausstellung für Antragstellende ab 24 Jahren.)
Bearbeitungsdauer
Wenn Sie sich einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen lassen möchten, dauert dies in der Regel wenige Stunden.
Wenn Sie sich einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen möchten, dauert dies gegebenenfalls mehrere Tage.
Wenn Sie sich einen Reisepass neu ausstellen lassen möchten, dauert dies mindestens 4 Wochen.
Wenn sich die notwendige Rücksprache mit dem Bürgeramt an Ihrem deutschen Wohnsitz verzögert, kann sich die Bearbeitungsdauer verlängern. Wenn Sie ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.
Kosten
Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung während der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.: Gebühr 52,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gebühr für Reiseausweis zur Rückkehr als Passersatz bei Beantragung einer Auslandsvertretung außerhalb der regulären Öffnungszeiten unabhängig vom Alter. Die Gebühr setzt sich zusammen aus der doppelten Grundgebühr für den Reiseausweis von 8,00 EUR bei Beantragung außerhalb der regulären Öffnungszeiten und 44,00 EUR für die Beantragung an einer Auslandsvertretung.: Gebühr 60,00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen) (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Hinweise (Besonderheiten)
Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesem Fall müssen Sie ein Ausreisevisum beantragen.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 13.07.2025
Stichwörter
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