Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Passersatz bei Reisepassverlust im Ausland beantragen

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heim- oder weiterreisen möchten, müssen Sie sich im Ausland Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heim- oder Weiterreise bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland ausstellen lassen.

    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass oder vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

    Beachten Sie, dass manche Länder bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise verlangen. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

    Hinweise für Worms: Reisepass

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

    hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

    Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. Diese Lieferzeit ist nicht garantiert. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

    Bitte beantragen Sie einen Expressreisepass bei Dringlichkeit.

    Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel oder Reiseausweise zu verlängern/beantragen. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Für die Abholung Ihres Reisepasses oder Personalausweises haben Sie bei Ihrer Beantragung einen Termin erhalten. Falls Sie diesen nicht wahrnehmen können oder einen alternativen Termin benötigen, schreiben Sie uns gerne eine Mail an buergerservice@worms.de mit Ihren telefonischen Kontaktdaten. Wir rufen Sie anschließend an, um einen neuen Termin zu vereinbaren. Alternativ können Sie auch über die zentrale Nummer der Stadtverwaltung 06241 853 0 einen Termin vereinbaren. 

    Bitte beachten:
    Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de


    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:

    hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)

    Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.

    Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen. Diese Lieferzeit ist nicht garantiert. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.

    Bitte beantragen Sie einen Expressreisepass bei Dringlichkeit.

    Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

    Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel oder Reiseausweise zu verlängern/beantragen. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:
    Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de


    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    Zuständigkeit

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
         oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024

      Technisch geändert am 18.02.2025

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017

      Technisch geändert am 09.06.2017

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021

      Technisch geändert am 23.04.2020

      erforderliche Unterlagen

      • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
      • zwei aktuelle biometrische Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
      • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit, zum Beispiel durch:
        • Personalausweis
        • Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses
      • Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

      Hinweise für Worms: Reisepass

      • Personalausweis oder alter Reisepass
      • Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur bei Erstbeantragung oder bei nicht vorhandenen Ausweisdokumenten)
      • 1 Lichtbild neueren Datums  (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
      • Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

      Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.

        • Personalausweis oder alter Reisepass
        • Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur bei Erstbeantragung oder bei nicht vorhandenen Ausweisdokumenten)
        • 1 Lichtbild neueren Datums  (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
        • Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

        Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.

          Voraussetzungen

          • Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen

          Rechtsgrundlage(n)

          Rechtsbehelf

          • Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
          • Klage vor dem Verwaltungsgericht

          Verfahrensablauf

          • Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Entgegennahme der Ausstellung berechtigt).
          • Gibt es keine deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland, können Ihnen auch die Vertretungen anderer EU-Mitgliedstaaten Ersatzreisedokumente ausstellen. Mit einem solchen Ersatzreisedokument, ausgestellt durch die Auslandsvertretung eines anderen EU-Mitgliedstaats und nur wenige Tage gültig, können Sie nur in die EU zurückreisen.

          Fristen

          Fristtyp:

          Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

          • Reiseausweis als Passersatz: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat

          Fristtyp:

          Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

          vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

          Bearbeitungsdauer

          Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

          Ausstellung

          • Reiseausweis als Passersatz: in der Regel innerhalb weniger Stunden
          • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

          Um Ihnen durch eine unzuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat in dem Staat, wo Ihr Pass verloren gegangen ist oder gestohlen wurde) einen Reisepass oder vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

          Kosten

          • Weitere mögliche Kosten:

          für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren: zusätzlich jeweils 32,00 EUR

          Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

          Beachten Sie, dass die Gebühren von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen werden.

          Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: Gebühr 8.0 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr ab 101.0 EUR bis 171.0 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen ab 24 Jahren: Gebühr ab 123.0 EUR bis 193.0 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses mit 32 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr ab 68.5 EUR bis 106.0 EUR

          Neuausstellung des Reisepasses mit 48 Seiten für Personen unter 24 Jahren: Gebühr ab 90.5 EUR bis 128.0 EUR

          Vorläufiger Reisepass: Erstattung ab 52.0 EUR bis 70.0 EUR

          Hinweise für Worms: Reisepass

          Reisepass mit 32 Seiten ab dem  24. Lebensjahr                                           70,00 ?

          Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            37,50 ?

          Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                                            92,00 ?

          Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            59,50 ?

          Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 4-5 Wochen (Stand Feb. 2025)

          Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

          Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             102,00 ?

          Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               69,50 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             124,00 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               91,50 ?

          Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen)                                  26,00 ?

          Gültigkeit:

          Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

          Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:   6 Jahre

          Vorläufiger Reisepass maximal:         1 Jahr

           Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

          Reisepass mit 32 Seiten ab dem  24. Lebensjahr                                           70,00 ?

          Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            37,50 ?

          Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                                            92,00 ?

          Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                                            59,50 ?

          Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 - 12 Wochen

          Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

          Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             102,00 ?

          Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               69,50 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                             124,00 ?

          Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                               91,50 ?

          Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen)                                  26,00 ?

          Gültigkeit:

          Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

          Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:   6 Jahre

          Vorläufiger Reisepass maximal:         1 Jahr

           Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

          Hinweise (Besonderheiten)

          Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

          Gültigkeitsgebiet

          Rheinland-Pfalz

          Fachliche Freigabe

          Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021

          Version

          Technisch erstellt am 22.05.2012

          Technisch geändert am 01.11.2024

          Stichwörter

          Reisepaß, Einreise, verloren, vorläufiger Reisepass, Ausland, Verlust, Diebstahl, Verloren

          Sprachversion

          Deutsch

          Sprache: de

          Technisch erstellt am 07.06.2017

          Technisch geändert am 09.06.2017

          Englisch

          Sprache: en

          Sprachbezeichnung nativ: English

          Technisch erstellt am 08.07.2021

          Technisch geändert am 23.04.2020