Reisepass Ersatz bei Passverlust im Ausland

    Ersatzreisedokumente bei Passverlust im Ausland

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde und Sie heimreisen möchten, müssen Sie Ersatzreisedokumente ausstellen lassen. Diese beantragen sie bei der deutschen Auslandsvertretung im Reiseland.

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen.

    Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden.

    Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen.

    Hinweise für Worms: Reisepass

    Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.

    Bitte beachten:
    Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.

    Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
    Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes:  www.auswaertiges-amt.de


    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:  

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

    Termin online reservieren

    Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:

    • Worms-Neuhausen
    • Worms-Pfeddersheim
    • Worms-Rheindürkheim
    • Worms-Horchheim

    Zuständigkeit

    Die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland

    Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden, wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
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    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Kontaktperson

      • Herr Dennis Isbaner (Abteilungsleiter)
      • Frau Kerstin Schneider (stellv. Abteilungsleiterin)
      • Frau Astrid Sözbir (Teamleiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 853-3710

        Fax: +49 6241 853-3799

      • Herr Markus Andrae (Sachbearbeiter)
      • Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier (Sachbearbeiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 2696856

        Fax: +49 6241 268357

      • Frau Manuela Blüm (Sachbearbeiterin)
      • Frau Izabela Boxheimer (Sachbearbeiterin)
      • Frau Jennifer Bruckert (Sachbearbeiterin)
      • Herr Nicolas Durrer (Sachbearbeiter)
      • Frau Halide Düzgün (Sachbearbeiterin)
      • Frau Olga Krampez (Sachbearbeiterin)
      • Frau Ute Krauß (Sachbearbeiterin)
      • Frau Jenny König (Sachbearbeiterin)
      • Frau Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Lampe (Sachbearbeiterin)

        Fax: 06242 901432

        Telefon Festnetz: 06242 9906575

      • Herr Markus Maydt (Sachbearbeiter)
      • Herr Matthias Mucha (Sachbearbeiter)
      • Frau Corinna Schuhmacher (Sachbearbeiterin)
      • Frau Heike Weber (Sachbearbeiterin)
      • Frau Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Wetzel (Sachbearbeiterin)

        Telefon Festnetz: 06247 9047900

      Internet

      Formulare

      Befreiung der Ausweispflicht
      Befreiung der Ausweispflicht (Durch einen Betreuer)
      Vollmacht zur Beantragung eines Ausweisdokumentes unter 18 Jahren

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
      • zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
      • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)

      Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

      Hinweise für Worms: Reisepass

      • Personalausweis oder alter Reisepass
      • Geburtsurkunde oder Stammbuch
      • 1 Lichtbild neueren Datums  (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss

      Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.

        Voraussetzungen

        Vorlegen aller erforderlichen Unterlagen.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

        Fristen

        Gültigkeit

        • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens einen Monat
        • vorläufiger Reisepass: bis zu ein Jahr

        Bearbeitungsdauer

        Ausstellung

        • Reiseausweis: in der Regel innerhalb weniger Stunden
        • vorläufiger Reisepass: mehrere Tage

        Hinweise: Um Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen zu können, muss die Passbehörde Ihres Wohnsitzes die Ermächtigung erteilen. Dies kann je nach Einzelfall und Erreichbarkeit der Behörde unterschiedlich lange dauern. Falls Sie auch ein Ausreisevisum benötigen, kann sich die Weiterreise zusätzlich verzögern.

        Kosten

        • für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: EUR 8,00
        • für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
          • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 81,00 /103,00
          • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR  58,50 / 80,50
        • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 32,00
        • für einen vorläufigen Reisepass: EUR 39,00
        • für einen Kinderreisepass: EUR 26,00

        Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

        Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.

        Hinweise für Worms: Reisepass

        Reisepass mit 32 Seiten ab dem  24. Lebensjahr               60,00 €

        Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                37,50 €

        Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr                82,00 €

        Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr                59,50 €

        Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen

        Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.

        Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr     92,00 €

        Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr     69,50 €

        Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr     114,00 €

        Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr     91,50 € 

        Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen)         26,00 €

        Gültigkeit:

        Reisepass ab dem 24. Lebensjahr:  10 Jahre

        Reisepass bis zum 24. Lebensjahr:   6 Jahre

        Vorläufiger Reisepass maximal:         1 Jahr

         Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Fachliche Freigabe

        Fachlich freigegeben am 30.11.2021

        Version

        Technisch geändert am 09.11.2023

        Stichwörter

        Reisepaß, Ausland, Verloren, Verlust, Diebstahl, verloren, vorläufiger Reisepass, Einreise

        Sprachversion

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Deutsch

        Sprache: de