Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bodenheim - Bürgerdienste
Adresse
Postanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus
Kontakt
Fax: 06135 72-263
Telefon Festnetz: 06135 72-0
Kontaktperson
Frau Stefanie Hartmann
Postanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Telefon Festnetz: 06135 72-100
Fax: 06135 72-290
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Frau Mirjam Loske
Postanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Fax: 06135 72-290
Telefon Festnetz: 06135 72-100
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Frau Esther Mendo Such
Postanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Telefon Festnetz: 06135 72-100
Fax: 06135 72-290
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Frau Stefanie Paul
Postanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Telefon Festnetz: 06135 72-100
Fax: 06135 72-290
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Frau Sabine Steiner
Postanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
Fax: 06135 72-290
Telefon Festnetz: 06135 72-100
E-Mail: buergerbuero@vg-bodenheim.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Bearbeitungsdauer
keine (Eintragung vor Ort)
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.11.2021
Stichwörter
Adresse, Umzug, Wohnort, Reisepass ändern, Reisepass Änderung