Reisepass beantragen wegen Änderung von sonstigen Daten
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Beschreibung
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, als Touristin oder Tourist ohne Visum in über 160 Staaten weltweit einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten.
Wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern, müssen Sie einen neuen Reiseausweis beantragen.
Neben einer Änderung des Familiennamens müssen Sie bei Änderung folgender Daten einen neuen Reisepass beantragen:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Vorgehen bei Wohnortwechsel
In Ihrem Reisepass wird auch der Wohnort, nicht aber die genaue Anschrift eingetragen. Die Angabe des Wohnorts in Ihrem Reisepass muss geändert werden, wenn sich Ihr inländischer Wohnort ändert. Hierzu müssen Sie in der Regel keinen neuen Reisepass beantragen, sondern nur die Änderung Ihres Reisepasses. Erst wenn in Ihrem Reisepass aus Platzmangel keine Eintragung eines weiteren Wohnortwechsels möglich ist, müssen Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Ausstellung durch andere Gemeinde oder Auslandsvertretung
Einen neuen Reisepass stellt die Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung aus, in der Sie wohnen. Aus wichtigen Gründen können Sie das Dokument auch in einer anderen Gemeinde beantragen. Diese andere Passbehörde lässt sich dann durch die eigentlich für Sie zuständige Stelle ermächtigen, den Reisepass auszustellen. In diesem Fall verdoppeln sich Ihre Gebühren. Auch bei den deutschen Auslandsvertretungen können Sie Reisepässe und vorläufige Reisepässe beantragen. Dadurch entstehen ebenfalls zusätzliche Kosten für Sie.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadt Schifferstadt - Referat Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 64
67100 Schifferstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte Termine vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus ab sofort Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Selina Schopf
Besucheranschrift
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Telefon Festnetz: 06235 44-333
Fax: 06235 44-195
Herr Lukas Anton
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Sabine Wegner
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
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Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-311
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
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Frau Luisa Hinkelmann
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Gebäude: Rathaus
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Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-312
Frau Johanna Kraushaar
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Frau Marita Mang
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06235 44-333
Fax: 06235 44-195
E-Mail: marita.mang@schifferstadt.de
Frau Sabrina Kehm
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67100 Schifferstadt
Besucheranschrift
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Internet
Stadt Schifferstadt - Bürgerbüro
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte Termin vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet, der Bürgerservice ebenfalls donnerstags bis 18 Uhr. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sabine Wegner
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Fax: 06235 44-195
Herr Lukas Anton
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Fax: 06235 44-195
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Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometriekonformes Lichtbild
- bisheriger Reisepass
- amtlicher Nachweis über die Änderung
Voraussetzungen
Sie müssen einen neuen Reisepass beantragen, wenn Sie einen deutschen Reisepass haben und sich bestimmte Daten ändern:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Wortortwechsel (wenn eine Änderung des Wortortes im Reisepass aus Platzmangel nicht möglich ist)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Beschwerde oder Widerspruch gegen die Entscheidungen der Passbehörde bei der vorgesetzten Behörde beziehungsweise dem Landesinnenministerium
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Einen Reisepass müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Den Antrag füllt das Behördenpersonal mit Ihnen vor Ort aus. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Für die Antragstellung ist die Abgabe von Fingerabdrücken nötig, zum Zweck der Speicherung im Chip des Reisepasses.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt die Information, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Fristen
Geltungsdauer: 6 bis 10 Jahre (Fie Geltungsdauer des Reisepasses beträgt 6 Jahre für Antragstellende unter 24 Jahre und 10 Jahre für Antragstellende ab 24 Jahre.)
Kosten
Die Kosten gelten ab einem Alter von 24 Jahren. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 70.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten, wenn Sie unter 24 Jahre alt sind. Die Gebühr (ohne Zuschläge) verdoppelt sich, wenn die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.: Gebühr 37.5 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten gelten für Passanträge im Expressverfahren (Zuschlag).: Gebühr 32.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass mit 48 Seiten statt 32 Seiten beantragen.: Gebühr 22.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Die Kosten entstehen zusätzlich, wenn Sie einen Reisepass bei einer deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen.: Gebühr 31.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Sächsisches Staatsministerium des Innern am 30.11.2021
Stichwörter
Wohnort, Reisepass ändern, Umzug, Reisepass Änderung, Adresse