Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung Ihres Reisepasses veranlassen.
Beschreibung
Wenn Sie aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zugezogen sind, müssen Sie unverzüglich die Angaben zum Wohnort im Reisepass ändern lassen.
Hinweise für Worms: Reisepass
online-Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis:
hier (Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis auswählen bei RLP Direkt)
Ab 01.01.2024 kostet der Reisepass 70 Euro.
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 10-12 Wochen. Diese Lieferzeit ist nicht garantiert. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin.
Bitte beantragen Sie einen Expressreisepass bei Dringlichkeit.
Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.
Bitte beachten Sie hier gibt es keine Möglichkeit Ihren Aufenthaltstitel oder Reiseausweise zu verlängern/beantragen. Hier ist die Ausländerbehörde zuständig. Vereinbaren Sie dort bitte einen Termin.
Ausweise können Sie im Bürgerservicebüro beantragen.
Bitte beachten:
Ab 01.11.2007 kann ein vorläufiger Reisepass nur noch ausgestellt werden, wenn auch ein Reisepass im Expressverfahren (Expresspass) nicht mehr rechtzeitig ausgestellt werden kann. Ein vorläufiger Reisepass wird nur in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Reisepasses ausgestellt. Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.
Die Passbehörde hat keine Möglichkeit, allumfänglich internationale Reisebestimmungen vorzuhalten. Daher ist der Antragssteller verpflichtet, sich vor der Beantragung von Reisedokumenten ausreichend bei den Behörden des Zielstaates zu informieren.
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Einreisebestimmungen des Ziellandes: www.auswaertiges-amt.de
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Die Beantragung ist auch in unseren Außenstellen in folgenden Stadtteilen möglich:
- Worms-Neuhausen
- Worms-Pfeddersheim
- Worms-Rheindürkheim
- Worms-Horchheim
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Passbehörde der Gemeinde- oder Stadtverwaltung
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- Kfz online abmelden bzw. wieder zulassen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich) ++ Achtung: Dienst aktuell NICHT verfügbar mehr lesen ++
- Wunschkennzeichen online reservieren
- weitere Online-Dienste nutzen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!
Kontakt
Fax: +49 6241 853-3799
E-Mail: buergerservice@worms.de
Kontaktperson
Herr Dennis Isbaner (Abteilungsleiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Kerstin Schneider
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Astrid Sözbir
Telefon Festnetz: +49 6241 853-3710
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Markus Andrae (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 2696856
Fax: +49 6241 268357
Frau Manuela Blüm
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Izabela Boxheimer (Sachbearbeiterin)
Frau Jennifer Bruckert
Fax: +49 6241 853-3798
Herr Nicolas Durrer (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Halide Düzgün
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Erika (Bürgerservicebüro Außenstelle Neuhausen) Guth (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 6241 8499949
Fax: +49 6241 267767
Frau Olga Krampez (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Ute Krauß (Sachbearbeiterin)
Frau Jenny König
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Lampe (Sachbearbeiterin)
Fax: 06242 901432
Telefon Festnetz: 06242 9906575
Herr Markus Maydt
Fax: +49 6241 853-3799
Herr Matthias Mucha (Sachbearbeiter)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Sabrina Röser
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Corinna Schuhmacher (Sachbearbeiterin)
Frau Nicole Speicher
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Josephine Strauß
Frau Melanie Wagner (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Heike Weber (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Frau Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Wetzel (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 06247 9047900
Frau Luca Zemke (Sachbearbeiterin)
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
Formulare
Vollmacht zur Beantragung eines Ausweisdokumentes unter 18 Jahren
Befreiung der Ausweispflicht (Durch einen Betreuer)
erforderliche Unterlagen
- Reisepass
- aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)
Hinweise für Worms: Reisepass
- Personalausweis oder alter Reisepass
- Geburtsurkunde oder Stammbuch (nur bei Erstbeantragung oder bei nicht vorhandenen Ausweisdokumenten)
- 1 Lichtbild neueren Datums (nicht älter als ein halbes Jahr), das biometrietauglich sein muss
- Wird ein Reisepass für ein Kind beantragt, muss es bei der Vorsprache anwesend sein.
Bei Beantragung eines Reisepasses einer Person unter 18 Jahren werden die Unterschriften und Ausweisdokumente von beiden sorgeberechtigten Elternteile benötigt. Bei Alleinerziehenden ist das rechtsgültige Sorgerechtsurteil bzw. bei Eltern, die bei der Geburt des Kindes nicht verheiratet waren, eine Bescheinigung des Jugendamtes, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a BGB abgegeben worden ist, vorzulegen.
Voraussetzungen
Sie sind bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung mit Ihrem neuen Wohnsitz gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Freistaat Sachsen, Sächsische Staatskanzlei
Verfahrensablauf
Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor, um Ihren neuen Wohnort in den Reisepass eintragen zu lassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
unverzüglich nach der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort
Bearbeitungsdauer
keine (Eintragung vor Ort)
Kosten
keine
Hinweise für Worms: Reisepass
Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 70,00 ?
Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 37,50 ?
Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 92,00 ?
Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 59,50 ?
Die übliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 10 - 12 Wochen
Es besteht weiterhin die Möglichkeit einen sog. Express-Reisepass zu beantragen. Der Express-Reisepass liegt innerhalb von 4 Werktagen nach Beantragung zur Abholung bereit.
Express-Reisepass mit 32 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 102,00 ?
Express-Reisepass mit 32 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 69,50 ?
Express-Reisepass mit 48 Seiten ab dem 24. Lebensjahr 124,00 ?
Express-Reisepass mit 48 Seiten bis zum 24. Lebensjahr 91,50 ?
Vorläufiger Reisepass (nur in begründeten Einzelfällen) 26,00 ?
Gültigkeit:
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
Vorläufiger Reisepass maximal: 1 Jahr
Die Ausweisdokumente können nur am Hauptwohnsitz beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 30.11.2021
Stichwörter
Adresse, Reisepass Änderung, Wohnort, Umzug, Reisepass ändern