Familienname Änderung aufgrund der Erklärung zur Namensführung von Lebenspartnern
Beschreibung
Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. In manchen Fällen sind zudem Besonderheiten zu beachten (z. B. für die Namensführung von ausländischen Lebenspartnern oder wenn vor der Lebenspartnerschaft geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind). Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten. Bei vielen Standesämtern können Sie auch ein Merkblatt telefonisch oder per E-Mail anfordern beziehungsweise dieses im Internet bei Ihrer Gemeinde ansehen oder ausdrucken.
Als Lebenspartner können Sie Ihre bisherigen Namen beibehalten.
Sie haben auch die Möglichkeit, bei der Begründung der Lebenspartnerschaft oder später - hierfür gibt es keine Frist - den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Lebenspartners zum Lebenspartnerschaftsnamen zu bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Lebenspartnerschaft einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht.
Den einmal gewählten gemeinsamen Lebenspartnerschaftsnamen dürfen Sie während der Lebenspartnerschaft nicht mehr ändern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.
Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Standesamt, bei dem Sie die Begründung der Lebenspartnerschaft angemeldet haben.
Wird der Lebenspartnerschaftsname erst nach der Begründung der Lebenspartnerschaft bestimmt, so wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadt Schifferstadt - Fachbereich 3 - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 64
67100 Schifferstadt
Öffnungszeiten
Rathaus Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr Bürgerservice Montag - Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag zusätzlich: 14:00 - 17:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bianca Genz
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-303
E-Mail: standesamt@schifferstadt.de
Frau Laura Sprengard
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06235 44-306
Fax: 06235 44-196
E-Mail: standesamt@schifferstadt.de
Internet
Stadt Schifferstadt - Referat Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 12 64
67100 Schifferstadt
Öffnungszeiten
Bitte Termine vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus ab sofort Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Voraussetzungen
Begründung einer Lebenspartnerschaft
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Bei der Begründung der Lebenspartnerschaft geben Sie gegenüber dem Standesbeamten eine Erklärung ab, welchen Namen Sie und Ihr Lebenspartner künftig führen wollen.
Wollen Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Namen ändern, sprechen Sie dazu beim Standesamt persönlich vor.
Ausländische Lebenspartner unterliegen grundsätzlich dem Namensrecht ihres Heimatstaates. Wenn (mindestens) einer der künftigen Lebenspartner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, besteht ein Wahlrecht zwischen dem Recht des Staates, dem der ausländische Lebenspartner angehört, und dem deutschen Recht.
Kosten
Für die Namensfestlegung während der Begründung der Lebenspartnerschaft fallen keine Kosten an. Für die spätere Erklärung fallen Kosten an, welche Sie beim Standesamt erfahren.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Lebenspartner, dessen Name nicht Lebenspartnerschaftsname wird, kann dem Lebenspartnerschaftsnamen seinen Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen durch Erklärung voranstellen oder anfügen; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz