Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, dann können Sie Ihre Ehe in einem deutschen Standesamt nachträglich eintragen lassen.
Beschreibung
Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Deutsche Staatsangehörige haben jedoch die Möglichkeit, derartige Ehen auf Antrag in das Eheregister ihres deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Hinweise für Trier: Eheschließung
- oftmals wird der Antrag auf Nachregistrierung der Ehe mit der Abgabe einer Namenserklärung verbunden, wenn die Ehegatten einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen möchten
- die Namenserklärung kann auch separat abgegeben werden
- nicht jede Namenserklärung welche im Ausland vorgenommen wurde, wird automatisch nach deutschem Recht übernommen
- es kann auch ausreichen wenn die Ehe in das Melderegister eingetragen wird
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Trier Stadtkasse
Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE69 5856 0103 0000 1190 36
BIC: GENODED1TVB
Bankinstitut: Volksbank Trier
Stadt Trier Stadtkasse
Empfänger: Stadt Trier Stadtkasse
IBAN: DE19 5855 0130 0000 9000 01
BIC: TRISDE55
Bankinstitut: Sparkasse Trier
Stichwörter
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erforderliche Unterlagen
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erfragen Sie bitte beim Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:
- Heiratsurkunde (Eheurkunde) über die im Ausland geschlossene Ehe, gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung,
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis,
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis,
- Übersetzungen aller Urkunden in fremder Sprache durch im Inland vereidigte Übersetzer.
Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:
bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
- die Geburtsurkunden.
Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
- die Geburtsurkunden gegebenenfalls mit Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde (Apostille) oder Legalisation durch die deutsche Auslandsvertretung.
War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
- beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Vorehe mit Auflösungsvermerk,
- ersatzweise oder bei früherer Eheschließung im Ausland: Nachweise über die Schließung und Auflösung aller Vorehen - zum Beispiel Eheurkunden, Sterbeurkunden, alle Scheidungsurteile (vollständig und mit Vermerk des Gerichts, seit wann das Urteil rechtskräftig ist / "Rechtskraftvermerk"),
- gegebenenfalls Anerkennung der ausländischen Scheidung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts.
Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
- Nachweise über die Begründung und Auflösung aller Lebenspartnerschaften.
Hinweise für Trier: Eheschließung
- ggfs. ist eine vorherige Urkundenprüfung durch die Deutsche Botschaft erforderlich
- abhängig von dem Staat in welchem die Ehe geschlossen wurde
- zusätzlicher Hiweis zu Übersetzungen: bei Urkunden in englischer Sprache wird in der Regel keine Übersetzung verlangt
Formulare
Formloser Antrag - antragsberechtigt ist jede/r der beiden Ehegattinen oder Ehegatten; sind beide verstorben, auch deren Eltern und Kinder.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es sind keine Fristen zu beachten.
Kosten
Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe kostet 64,00 bis 127,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.
Hinweise für Trier: Eheschließung
- 100,00 Euro
- 13,00 Euro für eine Eheurkunde
- 6,50 Euro für jede weitere
Bemerkungen
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 03.01.2023
Stichwörter
Trauung, Registrierung, Vermählung, Heirat