• Niederburg (Landkreis Rhein-Hunsrück-Kreis, Rheinland-Pfalz)
Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

Berufskraftfahrerqualifikation - Zertifizierung anerkannter Ausbildungsstätten

Um Berufskraftfahrer zu werden, müssen Sie Ihre Ausbildung bei einer geeigneten Ausbildungsstätte absolvieren.

Beschreibung

Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:

die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:

  • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
  • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
    Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
  • Sonstige Ausbildungsstätten

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Außenstelle Trier und die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

Ansprechpartner

Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier

Adresse

Hausanschrift

Dasbachstr. 15c

54292 Trier

Kontakt

E-Mail: lbm@lbm-trier.rlp.de

Telefon Festnetz: +49 651 9796-0

Fax: +49 651 9796-1480

Internet

Version

Technisch erstellt am 05.01.2012

Technisch geändert am 23.08.2012

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Fahrschulen haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung zu wenden.

Formulare

Anträge im Merkblatt für die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung finden Sie auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Keine.

Kosten

Gebührentatbestände in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anerkennung von Ausbildungsstätten
Rahmengebühr in Höhe von 51,10 bis 511 Euro Gebühren-Nr. 345

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 01.11.2023

Version

Technisch erstellt am 16.05.2012

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Fortbildung, Fahrerlaubnis, Weiterbildung, Berufskraftfahrerweiterbildung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020