Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung von Berufskraftfahrern Anerkennung

    Berufskraftfahrerqualifikation - Zertifizierung anerkannter Ausbildungsstätten

    Um Berufskraftfahrer zu werden, müssen Sie Ihre Ausbildung bei einer geeigneten Ausbildungsstätte absolvieren.

    Beschreibung

    Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:

    die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:

    • Fahrschulen mit einer Fahrschulerlaubnis der Klassen CE oder DE
    • Ausbildungsbetriebe, die eine Berufsausbildung zum/zur Berufskraftfahrer/-in, zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder zu einem vergleichbaren staatlich anerkannten Ausbildungsberuf anbieten
      Bildungseinrichtungen, die eine Umschulung zum/zur Berufskraftfahrer/-in oder Fachkraft im Fahrbetrieb anbieten (staatlich anerkannte Ausbildungsstätten)
    • Sonstige Ausbildungsstätten

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Außenstelle Trier und die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

    Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Dasbachstr. 15c

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9796-0

    Fax: +49 651 9796-1480

    E-Mail: lbm@lbm-trier.rlp.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Fahrschulen haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung zu wenden.

    Formulare

    Anträge im Merkblatt für die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung finden Sie auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine.

    Kosten

    Gebührentatbestände in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
    Anerkennung von Ausbildungsstätten
    Rahmengebühr in Höhe von 51,10 bis 511 Euro Gebühren-Nr. 345

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Weiterbildung, Berufskraftfahrerweiterbildung, Fortbildung, Fahrerlaubnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de