Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Beschreibung
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.
Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.
Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.
Der FQN wird ausgestellt über den
- Erwerb der Grundqualifikation,
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
- Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)
Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Erfahrungsgemäß beantragen viele Antragsteller gleichzeitig die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klasse C/CE sowie ggf. eine Fahrerkarte. Informieren Sie sich bitte entsprechend den Leistungen bezüglich der Voraussetzungen und Antragstellung.
Erfahrungsgemäß beantragen viele Antragsteller gleichzeitig die Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis der Klasse C/CE sowie ggf. eine Fahrerkarte. Informieren Sie sich bitte entsprechend den Leistungen bezüglich der Voraussetzungen und Antragstellung.
zuständige Stelle
Die Fahrerlaubnisbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Die Antragstellung und Bearbeitung erfolgt über die Kreisverwaltung Bad Dürkheim.
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Ordnung und Verkehr (Abteilung 3)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Die KFZ-Zulassung im Kreishaus Bad Dürkheim kann weiterhin ohne Termin besucht werden. In den Außenstellen der KFZ-Zulassung in Grünstadt, Lambrecht und Haßloch wird  mit Terminvergabe gearbeitet. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung Bad Dürkheim:  Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr  Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr  Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr  Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr ___________________________________________________________________________________________ Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Leiningerland (nach Terminvereinbarung) : Montag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr Donnerstag: 07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr Freitag: 07.30 Uhr - 11.30 Uhr Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Lambrecht (Pfalz) (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag, Mittwoch: 8.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr und 13.30 Uhr - 15.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Annahmeschluss jeweils eine 1/2 Stunde vor Ende der Öffnungszeiten. Öffnungszeiten der KFZ-Zulassung-Servicestelle Haßloch (nach Terminvereinbarung) : Montag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 15.30 Uhr Dienstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Mittwoch: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 08.00 Uhr - 11.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr David Vollweiler
Hausanschrift
Fax: 06322 96183208
E-Mail: David.Vollweiler@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9613208
Internet
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
- gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
- gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Der Nachweis über die Qualifizierung muss am Tag der Antragstellung online über das Berufskraftfahrerqualifizierungsregister (BQR) von uns abrufbar sein. Bitte tragen Sie in Ihrem Sinne im Vorhinein dafür Sorge, dass Ihre Qualifizierungsstelle die Eintragung in das Register vorgenommen hat. Papierbescheinigungen über die Qualifizierung dürfen nicht mehr als Nachweis angenommen werden.
Der Nachweis über die Qualifizierung muss am Tag der Antragstellung online über das Berufskraftfahrerqualifizierungsregister (BQR) von uns abrufbar sein. Bitte tragen Sie in Ihrem Sinne im Vorhinein dafür Sorge, dass Ihre Qualifizierungsstelle die Eintragung in das Register vorgenommen hat. Papierbescheinigungen über die Qualifizierung dürfen nicht mehr als Nachweis angenommen werden.
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
- Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
- Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf eines ggf. bereits vorhandenen befristeten Fahrerqualifizierungsnachweises gestellt werden. Nutzen Sie diese Zeit in Ihrem Sinne und stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Der Antrag kann frühestens 6 Monate vor Ablauf eines ggf. bereits vorhandenen befristeten Fahrerqualifizierungsnachweises gestellt werden. Nutzen Sie diese Zeit in Ihrem Sinne und stellen Sie den Antrag rechtzeitig, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.
Die anfallenden Gebühren sind bei der Antragstellung vorrangig bargeldlos am Kassenautomaten zu leisten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 01.10.2023
Stichwörter
Weiterbildung, Schlüsselzahl 95, FQN, C-Klassen, Berufskraftfahrer, Ausstellung, Führerschein, Gewerbliche Nutzung, Berufskraftfahrerin, Beschleunigte Grundqualifikation, D-Klassen, Fahrerlaubnis, Grundqualifikation, Fahrerqualifizierungsnachweis