Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

    Beschreibung

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

    Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

    Der FQN wird ausgestellt über den

    • Erwerb der Grundqualifikation,
    • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
    • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

    Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    zuständige Stelle

    Die Fahrerlaubnisbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Dasbachstr. 15c

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9796-0

    Fax: +49 651 9796-1480

    E-Mail: lbm@lbm-trier.rlp.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Straßenverkehr

    Adresse

    Postanschrift

    Hammstraße 20

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Gebäude: Hammstraße 20

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Wir bitten Sie, möglichst vorab einen Termin zu vereinbaren: gerne per Telefon oder E-Mail. Manche Dienstleistungen und Abteilungen können Sie auch per Online-Termin kontaktieren, buchen Sie sich hier Ihren Termin: www.frankenthal.de/onlinetermin oder schreiben Sie uns. Zusätzlich können Sie uns zu den Öffnungszeiten auch ohne Termin besuchen (dann ggf. mit Wartezeit). Alle Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Frankenthal finden Sie unterwww.frankenthal.de/offen Die Online-Terminbuchung für die Zulassungsbehörde ist nur noch für Privatkunden möglich. Für Autohäuser, Händler und Zulassungsdienste steht diese Option nicht mehr zur Verfügung. Für sie ist eine eigene Annahmestelle eingerichtet, die täglich zwischen 8 und 9 Uhr besetzt ist. Maximal fünf Anliegen pro Gewerbekunden können so bearbeitet werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-515

    Fax: 06233 89-15555

    E-Mail: strassenverkehr@frankenthal.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Ihr Wunschkennzeichen reservieren können Sie unter dem folgenden Link: Wunschkennzeichen reservieren Frankenthal

    Personenbeförderung und Fahrschulangelegenheiten, straßenverkehrsrechtliche Anordungen für Baustellen, Schwertransporte, Fahrradbeauftragte, Sondernutzungserlaubnisse, Straßensperrungen, Führerscheinangelegenheiten, Verfahren zum Entzug und Wiedererteilung von Fahrerlaubnissen, Anmelden, Ummelden und Abmelden von Kraftfahrzeugen, Bewohner-, Behinderten- und Handwerkerparkausweise

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • gültiger Führerschein
    • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
    • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
    • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
    • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
    • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2023

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis, Führerschein, Weiterbildung, Ausstellung, D-Klassen, Berufskraftfahrer, Gewerbliche Nutzung, C-Klassen, Fahrerqualifizierungsnachweis, Berufskraftfahrerin, Beschleunigte Grundqualifikation, Grundqualifikation, FQN, Schlüsselzahl 95

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de