Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Beschreibung
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.
Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.
Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.
Der FQN wird ausgestellt über den
- Erwerb der Grundqualifikation,
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
- Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)
Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
zuständige Stelle
Die Fahrerlaubnisbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt.
Zuständigkeit
Hinweise für Trier: Berufskraftfahrerqualifikation
- Online Terminvereinbarung ist möglich
- Online Terminvereinbarung ist möglich
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Fahrerlaubnisbehörde
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: fahrerlaubnis@trier.de
Internet
Stichwörter
36
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
- gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
- gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Hinweise für Trier: Berufskraftfahrerqualifikation
- aktueller Führerschein
- gültiges Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung der Module im Original / Grundqualifikation im Original (wenn bis 01.12.2022 ausgestellt)
- Mitteilung über online gesendete Modul3 (ab 02.12.2022)
- aktueller Führerschein
- gültiges Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild
- Bescheinigung der Module im Original / Grundqualifikation im Original (wenn bis 01.12.2022 ausgestellt)
- Mitteilung über online gesendete Modul3 (ab 02.12.2022)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
- Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
- Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier: Berufskraftfahrerqualifikation
- persönliche Antragstellung erforderlich
- persönliche Antragstellung erforderlich
Fristen
Hinweise für Trier: Berufskraftfahrerqualifikation
- bei Erneuerung erfolgt die Eintragung nicht mehr direkt im Führerschein
- dies wird separat auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen
- bei Erneuerung erfolgt die Eintragung nicht mehr direkt im Führerschein
- dies wird separat auf dem Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise für Trier: Berufskraftfahrerqualifikation
- Gebühr bei Ersterteilung 20,80 Euro
- bei Verlust oder Diebstahl 25,20 Euro
- zzgl. Versandgebühren:
- Direktversand innerhalb Deutschland (bis zu 10 Tage) 11,70 Euro
- Expressversand an Fahrerlaubnisbehörde 17,10 Euro
- Gebühr bei Ersterteilung 20,80 Euro
- bei Verlust oder Diebstahl 25,20 Euro
- zzgl. Versandgebühren:
- Direktversand innerhalb Deutschland (bis zu 10 Tage) 11,70 Euro
- Expressversand an Fahrerlaubnisbehörde 17,10 Euro
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz am 01.10.2023
Stichwörter
Weiterbildung, Schlüsselzahl 95, FQN, C-Klassen, Berufskraftfahrer, Ausstellung, Führerschein, Gewerbliche Nutzung, Berufskraftfahrerin, Beschleunigte Grundqualifikation, D-Klassen, Fahrerlaubnis, Grundqualifikation, Fahrerqualifizierungsnachweis