Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen
Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).
Beschreibung
Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.
Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.
Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.
Der FQN wird ausgestellt über den
- Erwerb der Grundqualifikation,
- Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
- Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)
Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
zuständige Stelle
Die Fahrerlaubnisbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Sicherheit, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kreishaus Bad EmsMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrInsel Silberau 1Donnerstag14:00 Uhr-18:00 Uhr56130 Bad Ems Zulassungsstelle DiezMontag-Freitag8:00 Uhr -12:00 UhrWilhelmstraße 42aDonnerstag14:00 Uhr-17:30 Uhr65582 Diez Zulassungsstelle NastättenMontag-Freitag8:00 Uhr -11:00 UhrPestalozzistraße 2 56355 Nastätten
Kontakt
Fax: 02603 972-199
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Kontaktperson
Frau Birsen Kiziltoprak
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Gebäude: Kreisverwaltung Rhein-Lahn
Fax: 02603 972-6521
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Frau Ina Crecelius
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6521
Telefon Festnetz: 02603 972-521
E-Mail: ina.crecelius@rhein-lahn.rlp.de
Frau Michaela Jeck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-430
Fax: 02603 972-6430
E-Mail: michaela.jeck@rhein-lahn.rlp.de
Frau Jasmin Kremer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-521
Fax: 02603 972-6521
E-Mail: jasmin.kremer@rhein-lahn.rlp.de
Frau Vanessa Schultz
Frau Celine Hamm
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6125
Telefon Festnetz: 02603 972-125
E-Mail: celine.hamm@rhein-lahn.rlp.de
Herr Christopher Hanke
Frau Madline Jost
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 02603 972-148
Fax: 02603 972-6148
E-Mail: madline.jost@rhein-lahn.rlp.de
Frau Darleen Loos
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6126
Telefon Festnetz: 02603 972-126
E-Mail: darleen.loos@rhein-lahn.rlp.de
Frau Anna Neeb
Herr Wolfgang Schaefer
Herr Mehmet Ünal
Hausanschrift
Fax: 02603 972-6294
Telefon Festnetz: 02603 972-294
E-Mail: mehmet.uenal@rhein-lahn.rlp.de
Internet
Formulare
Merkblatt Verlängerung C + D Klassen+Kontrollgerätekarten+Berufskraftfahrerqualifikation
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- gültiger Führerschein
- Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
- gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
- gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
- Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
- Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
- Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 01.10.2023
Stichwörter
Beschleunigte Grundqualifikation, Berufskraftfahrerin, Fahrerqualifizierungsnachweis, Grundqualifikation, Weiterbildung, Gewerbliche Nutzung, Fahrerlaubnis, Führerschein, C-Klassen, D-Klassen, Berufskraftfahrer, FQN, Schlüsselzahl 95, Ausstellung