Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) Ausstellung

    Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises beantragen

    Als Berufskraftfahrerin oder -fahrer benötigen Sie seit dem 23.05.2021 zusätzlich zu Ihrer Fahrerlaubnis einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

    Beschreibung

    Aufgrund des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes besteht für Sie als Berufskraftfahrerin oder -fahrer die Pflicht zur besonderen Schulung im Güter- als auch im Personenverkehr.

    Zum Nachweis Ihrer Qualifikation wird seit 23.05.2021 auf Antrag ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die bisherige Eintragung der Schlüsselzahl 95 im Kartenführerschein schrittweise ab.

    Der FQN ist eine Karte, die der Fahrerlaubnis in Form und Größe ähnelt. Sie ist zusammen mit Ihrer Fahrerlaubnis mitzuführen.

    Der FQN wird ausgestellt über den

    • Erwerb der Grundqualifikation,
    • Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation sowie
    • Abschluss der vorgeschriebenen Weiterbildungsmaßnahme (alle 5 Jahre)

    Den FQN müssen Sie schriftlich bei Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich im Bürgerbüro der Kreisverwaltung Cochem-Zell. Sofern ein Fahrerqualifikationsnachweis beschädigt oder gestohlen wurde, ist an der Führerscheinstelle zu verweisen.

    Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.

    zuständige Stelle

    Die Fahrerlaubnisbehörde beim Kreis oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier

    Adresse

    Hausanschrift

    Dasbachstr. 15c

    54292 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 651 9796-0

    Fax: +49 651 9796-1480

    E-Mail: lbm@lbm-trier.rlp.de

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Fachbereich "Recht, Mobilität, Sicherheit"

    Adresse

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06542 701932

    Fax: 02671 61-140

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Telefon Festnetz: 02671 115

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreisverwaltung Cochem-Zell - Referat "Mobilität"

    Adresse

    Hausanschrift

    Corray 1

    56856 Zell (Mosel)

    Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Endertplatz 2

    56812 Cochem

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Kfz-Zulassungsstelle Cochem: Montag bis Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 07:30 - 16:30 Uhr Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell: Montag-Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 17:00 Uhr Führerscheinstelle: Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr zusätzlich Donnerstag: 14:00 - 16:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02671 61-104

    Fax: 06542 701932

    Telefon Festnetz: 02671 61-115

    Fax: 02671 61-111

    Telefon Festnetz: 06542 70132

    Fax: 02671 61-140

    E-Mail: haendlerzulassung@cochem-zell.de

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@cochem-zell.de

    E-Mail: zulassungsbehoerde@cochem-zell.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (Personalausweis oder Reisepass)
    • ein aktuelles biometrisches Passfoto
    • gültiger Führerschein
    • Nachweis über die (beschleunigte) Grundqualifikation, beziehungsweise Weiterbildung
    • gegebenenfalls Nachweis über andere abgeschlossene spezielle Aus und Weiterbildungsmaßnahmen im Sinne der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (die Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer oder die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport), sofern diese angerechnet werden sollen
    • gegebenenfalls Arbeitsgenehmigung EU oder Aufenthaltstitel mit dem Vermerk der erlaubten Erwerbstätigkeit

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    Als Nachweis stellen die Ausbildungsstätten Zeugnisse über 5 Module aus. Alle 5 Zeugnisse sind vorzulegen.

    Voraussetzungen

    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer oder in der Ausbildung als Berufskraftfahrerin oder Berufskraftfahrer.
    • Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE.
    • Sie haben eine Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung.
    • Die Ausstellung, Erweiterung oder Verlängerung des Fahrerqualifizierungsnachweises erfolgt ausschließlich im Rahmen der Beantragung einer Ersterteilung, Erweiterung, Verlängerung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C oder Klasse D.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt ). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise für Cochem-Zell: Spezielle Hinweise für Kreis Cochem-Zell

    • Schlüsselzahl 95 - Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)

      Aufgrund einer EU-Richtlinie wurde das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzt neu erlassen und ein Fahrerqualifizierungsnachweis, genannt FQN, neu eingeführt. Die Schlüsselzahl 95 wird daher künftig nicht mehr auf der Rückseite des Führerscheins eingetragen, sondern auf einer separaten Karte ausgewiesen. 

      Sofern nun bei einer Verlängerung der C-Klassen gleichzeitig auch Module nachgewiesen werden, wird die C-Klasse auf dem Führerschein verlängert und ein FQN für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 hergestellt. 

      Sollte ein Führerschein ohne gleichzeitige Verlängerung der Schlüsselzahl 95 ersetzt werden 

      • reine Verlängerung der C-Klassen (ohne Module wegen unterschiedlichen Ablaufdaten)
      • Namensänderung
      • Diebstahl des Führerscheins
      • ect.
    • wird darauf hingewiesen, dass die Schlüsselzahlt 95 nur auf einem FQN eingetragen werden kann und die Kosten hierfür zusätzlich in o.a. Höhe erhoben werden. Ansonsten könnte der Kunde/die Kundin nach Erhalt des neuen Führerscheins keinen gewerblichen Gütertransport mehr ausüben. 

      Sofern ein FQN beschädigt oder gestohlen wurde ist nicht mehr das Bürgerbüro sondern die Führescheinstelle zuständig. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 01.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Beschleunigte Grundqualifikation, Führerschein, Ausstellung, Berufskraftfahrerin, Gewerbliche Nutzung, C-Klassen, Grundqualifikation, Fahrerlaubnis, Schlüsselzahl 95, D-Klassen, Berufskraftfahrer, FQN, Fahrerqualifizierungsnachweis, Weiterbildung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English