Parkplatzabsperrung für Umzug Halteverbotszone Einrichtung

    Temporäre Halteverbotszone beantragen

    Wenn Sie umziehen oder An- und Ablieferungen durchführen beziehungsweise erwarten, können Sie dafür eine temporäre Halteverbotszone beantragen.

    Beschreibung

    Sie können eine Halteverbotszone beantragen. Diese ist zeitlich begrenzt. Sie können die Halteverbotszone für Umzüge beziehungsweise für das Be- und Entladen beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Jockgrim

    Aktuelles

    Die Verbandsgemeinde Jockgrim gehört zum Landkreis Germersheim und umfasst die Ortsgemeinden Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern.

    Beschreibung

    Der offizielle Gründungstag für den Zusammenschluss von Hatzenbühl, Jockgrim, Neupotz und Rheinzabern zu einer Verwaltungseinheit war der 2. Oktober 1972. Entsprechend ihrem Motto "Hier lässt es sich gut leben!" kann die Verbandsgemeinde Jockgrim sehr stolz sein auf ihr einmalig schönes Verwaltungsgebäude in der Unteren Buchstraße 22 in Jockgrim. Das Bauwerk wurde auf den Fundamenten des ehemaligen Ringofens der Falzziegelwerke Carl Ludowici errichtet und ist dem Charakter der früheren Ziegeleigebäude angeglichen. Im Jahr 1993 wurde es feierlich eingeweiht. Vorher war der Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung in der ehemaligen "„Villa Sommer“" und in einem 1974 errichteten Erweiterungsbau.

    Adresse

    Hausanschrift

    Untere Buchstraße 22

    76751 Jockgrim

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Am Verwaltungsgebäude Untere Buchstraße (max. 2 Stunden)
    Anzahl: 20
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Entlang der Bahnlinie, Zufahrt gegenüber Bürgerhaus (zeitlich nicht begrenzt)
    Anzahl: 100
    Gebühren: nein

    Jockgrim Bf

    S-Bahn: S 51 (Verkehrsverbund KVV/VRN)

    S-Bahn: S 52 (Verkehrsverbund KVV/VRN)


    Jockgrim, Bürgerpark

    Bus: Linie 598

    Bus: Linie 556

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 7271 599-0

    Fax: +49 7271 599-115

    E-Mail: info@vg-jockgrim.de

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Paypal, Kontaktlos bezahlen, Bargeldzahlung, Überweisung/Zahlschein, giropay, Bargeldlose Zahlung

    Bankverbindung

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE86 5489 1300 0081 0785 05

    BIC: GENODE61BZA

    Bankinstitut: VR Bank Südliche Weinstraße-Wasgau eG

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE41 5485 0010 0006 0096 41

    BIC: SOLADES1SUW

    Bankinstitut: SparkasseSüdpfalz

    Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    Empfänger: Verbandsgemeindekasse Jockgrim

    IBAN: DE57 5486 2500 0007 1900 00

    BIC: GENODE61SUW

    Bankinstitut: VR Bank Südpfalz eG

    Version

    Technisch erstellt am 09.02.2010 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Hauptantrag
      • Formlos
    • Nachweise
      • Vollmacht, sofern Antrag in Vertretung gestellt wird (optional)  

    Voraussetzungen

    Sie müssen keine bestimmten Voraussetzungen erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich per formlosen Antrag stellen.

    • Der Antrag wird von der zuständigen Behörde überprüft.
    • Bei positiven Ergebnis erhalten Sie eine Genehmigung sowie eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrsschilder von der zuständigen Behörde.
    • Wichtig für die Beantragung sind
      • der Ort
      • der Zeitraum
      • die Länge in Metern
      • die Länge ist abhängig vom genutzten Fahrzeug

    Fristen

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): 14 Tage

    Bemerkung: Der Antrag muss mindestens 14 Tage vorher eingereicht werden, da 3 Tage vorab die Verkehrsschilder für die Anwohner beziehungsweise Anwohnerinnen aufgestellt werden müssen.

    Fristtyp:

    Dauer (bei Spanne): befristet

    Bemerkung: Die Erlaubnis gilt ausschließlich für den Zeitraum der auf der Anordnung angegeben ist.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort beziehungsweise zeitnah.

    Kosten

    Kostenart:

    Kostenhöhe (variabel): von _30__ bis zu _200__

    Bezeichnung der Kosten:

    Bemerkung: Die Gebühr variiert je nach Dauer und Umfang der Erlaubnis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die erforderlichen Verkehrsschilder müssen mindestens drei Tage vor Nutzung der Halteverbotszone aufgestellt werden. Die Verkehrsschilder dürfen erst nach Erhalt der Genehmigung aufgestellt werden.

    Es dürfen nur Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt werden.

    Die Aufstellung der Schilder kann auch durch ein Aufstellservice erfolgen.

    Die Aufstellung ist von Ihnen in einem Aufstellungsprotokoll festzuhalten. Dort vermerken Sie den Zeitpunkt sowie den genauen Ort der Aufstellung.

    Im Schadensfall können die antragsstellenden Personen haften.

    Fremde Fahrzeuge in der eingerichteten Halteverbotszone können entfernt werden lassen.

    Zusätzliche Maßnahmen sind bei der Beantragung anzugeben, hierfür sind gegebenenfalls zusätzliche Erlaubnisse notwendig (zum Beispiel bei Container ein Sondernutzungsantrag).

    Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung.

    Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken. Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.

    Im Anschluss des Umzugs beziehungsweise der An- und Ablieferung machen Sie die Schilder unwirksam. Bei Bedarf geben Sie die Schilder an die geliehene Stelle zurück.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der zuständigen StVB zur Abstimmung und Klärung der Details ist empfehlenswert.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM), Grundlagen des Straßenwesen VI 1 am 20.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Halteverbotszone, Umzug, Einrichtung einer Halteverbotszone bei Umzug, Parkplatzabsperrung für Umzug, Parkplatzsperrung für Umzug, Transport, Halteverbotszone für Umzug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)