Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge
Beschreibung
Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog. Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.
Hinweise für Worms: Verkehrsbehördliche Angelegenheiten
ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller für Sondernutzungen (z.B. Straßensperrungen, Gehwegsperrungen oder Parkplatzsperrungen für Umzüge, Baumaßnahmen, Schwerlastverkehr etc.) gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge zu stellen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen-Hahn
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten
Beschreibung
Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge einzureichen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag mit Begründung unter Angabe Luftfahrzeug (Muster, Kennung) / Pilot / Ort / Datum / Zeit / Anzahl gepl. Flugbewegungen, Zustimmung Eigentümer/sonst Berechtigter, Übersichtsbild/Lageplan, ggfls. Unbedenklichkeitserklärung örtliche Ordnungsbehörde.
Formulare
Grundsatz: Formlos, bei Erlaubnissen für Hubschrauber gegebenenfalls luftrechtliche Genehmigungen beim Landesbetrieb Mobilität.
Voraussetzungen
- Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigter stimmt zu
- Genehmigungsbehörde erteilt Erlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch.
Fristen
Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.
Kosten
Gebührenrahmen: 30€ bis 500 €
Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Grundlage:
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Luftsportgeräten, Hängegleiter und Gleitseglern sowie Sprungfallschirmen könnte eine abweichende Zuständigkeit gegeben sein (Grundlage: Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Luftverkehr