Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung Erteilung

    Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge

    Beschreibung

    Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog. Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.

    Hinweise für Worms: Verkehrsbehördliche Angelegenheiten

    ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller für Sondernutzungen (z.B. Straßensperrungen, Gehwegsperrungen oder Parkplatzsperrungen für Umzüge, Baumaßnahmen, Schwerlastverkehr etc.) gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge zu stellen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
    Fachgruppe Luftverkehr
    Außenstelle Flughafen-Hahn

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

    Adresse

    Hausanschrift

    Gebäude 667C

    55483 Lautzenhausen

    Hahn-Flughafen

    Kontakt

    Fax: +49 261 29141-2217

    Telefon Festnetz: +49 6543 8780-1640

    E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.06 Straßenverkehrsangelegenheiten

    Beschreibung

    Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    ACHTUNG: Aufgrund stark erhöhtem Arbeitsaufkommen werden Antragsteller gebeten, sehr frühzeitig ihre Anträge einzureichen. Bearbeitungszeiten können derzeit länger als gewöhnlich beanspruchen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Folzstraße 5

    67547 Worms

    Bereich 3 - Sicherheit und Ordnung

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich. Montag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Vorsprachen nur mit Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Antrag mit Begründung unter Angabe Luftfahrzeug (Muster, Kennung) / Pilot / Ort / Datum / Zeit / Anzahl gepl. Flugbewegungen, Zustimmung Eigentümer/sonst Berechtigter, Übersichtsbild/Lageplan, ggfls. Unbedenklichkeitserklärung örtliche Ordnungsbehörde.

    Formulare

    Grundsatz: Formlos, bei Erlaubnissen für Hubschrauber gegebenenfalls luftrechtliche Genehmigungen beim Landesbetrieb Mobilität.

    Voraussetzungen

    • Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigter stimmt zu 
    • Genehmigungsbehörde erteilt Erlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch.

    Fristen

    Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.

    Kosten

    Gebührenrahmen: 30€ bis 500 €
    Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
    Grundlage:

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Luftsportgeräten, Hängegleiter und Gleitseglern sowie Sprungfallschirmen könnte eine abweichende Zuständigkeit gegeben sein (Grundlage: Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Luftverkehr

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de