Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge
Beschreibung
Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog. Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an den
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
Fachgruppe Luftverkehr
Außenstelle Flughafen-Hahn
Ansprechpartner
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Antrag mit Begründung unter Angabe Luftfahrzeug (Muster, Kennung) / Pilot / Ort / Datum / Zeit / Anzahl gepl. Flugbewegungen, Zustimmung Eigentümer/sonst Berechtigter, Übersichtsbild/Lageplan, ggfls. Unbedenklichkeitserklärung örtliche Ordnungsbehörde.
Formulare
Grundsatz: Formlos, bei Erlaubnissen für Hubschrauber gegebenenfalls luftrechtliche Genehmigungen beim Landesbetrieb Mobilität.
Voraussetzungen
- Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigter stimmt zu
- Genehmigungsbehörde erteilt Erlaubnis
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch.
Fristen
Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.
Kosten
Gebührenrahmen: 30€ bis 500 €
Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
Grundlage:
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Luftsportgeräten, Hängegleiter und Gleitseglern sowie Sprungfallschirmen könnte eine abweichende Zuständigkeit gegeben sein (Grundlage: Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Luftverkehr