Erlaubnis zum Außenstart und zur Außenlandung Erteilung

    Außenstart- und Außenlandeerlaubnis für Luftfahrzeuge

    Beschreibung

    Prüfung einer Ausnahmegenehmigung (Ausnahme vom Grundsatz des sog. Flugplatzzwangs) im Einzelfall oder allgemein.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an den

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
    Fachgruppe Luftverkehr
    Außenstelle Flughafen-Hahn

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Außenstelle Flughafen Hahn

    Adresse

    Hausanschrift

    Gebäude 667C

    55483 Lautzenhausen

    Hahn-Flughafen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6543 8780-1640

    Fax: +49 261 29141-2217

    E-Mail: luftverkehr@lbm.rlp.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.01.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 19.06.2024 (von: Oswald, Phillip)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag mit Begründung unter Angabe Luftfahrzeug (Muster, Kennung) / Pilot / Ort / Datum / Zeit / Anzahl gepl. Flugbewegungen, Zustimmung Eigentümer/sonst Berechtigter, Übersichtsbild/Lageplan, ggfls. Unbedenklichkeitserklärung örtliche Ordnungsbehörde.

    Formulare

    Grundsatz: Formlos, bei Erlaubnissen für Hubschrauber gegebenenfalls luftrechtliche Genehmigungen beim Landesbetrieb Mobilität.

    Voraussetzungen

    • Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigter stimmt zu 
    • Genehmigungsbehörde erteilt Erlaubnis

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch.

    Fristen

    Antrag sollte mindestens zwei Wochen vor Ereigniszeitpunkt eingereicht sein.

    Kosten

    Gebührenrahmen: 30€ bis 500 €
    Höhe orientiert sich am Verwaltungsaufwand, Umfang und Bedeutung der Erlaubnis, wirtschaftlichem Wert oder Nutzen für den Antragsteller, tatsächlichen Aufwendungen für Stellungnahmen Dritter.
    Grundlage:

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Luftsportgeräten, Hängegleiter und Gleitseglern sowie Sprungfallschirmen könnte eine abweichende Zuständigkeit gegeben sein (Grundlage: Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden).

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 16.05.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Luftverkehr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)