Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
Sie erhielten eine Räumungsklage, wurden fristlos gekündigt oder verloren Ihr Heim aus anderen Gründen? Dann können Sie Hilfe für den drohenden Wohnungsverlust beanspruchen.
Beschreibung
Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).
Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.
Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.
Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen. Bitte wenden Sie sich hier an das örtlich zuständige Jobcenter oder Sozialamt .
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Bodenheim - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06135 72-0
Fax: 06135 72-263
Kontaktperson
Herr Andreas Dörr
Hausanschrift
Am Dollesplatz 1
55294 Bodenheim
Gebäude: Rathaus der Verbandsgemeinde Bodenheim, Neubau, 1. Stock -rechts-
E-Mail: ordnung@vg-bodenheim.de
Telefon Festnetz: 06135 72-277
Fax: 06135 72-263
E-Mail: feuerwehr@vg-bodenheim.de
Internet
Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Behörde des Landkreis Mainz-Bingen)
Aktuelles
Der Landkreis Mainz-Bingen mit der Kreisverwaltung Mainz-Bingen umfasst die Städte Bingen am Rhein und Ingelheim am Rhein, die Gemeinde Budenheim und die Verbandsgemeinden Bodenheim, Gau-Algesheim, Heidesheim am Rhein, Nieder-Olm, Rhein-Selz, Rhein-Nahe und Sprendlingen-Gensingen.
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Gebühren: ja
Mutter- und Kindparkplatz: null
Gebühren: ja
Parkplatz: null
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0613 27870(Telefonanschluss der Zentrale )
Fax: 0613 27871122(Zentralfax)
E-Mail: kreisverwaltung@mainz-bingen.de(Allgemeine E-Mailadresse der Kreisverwaltung Mainz-Bingen)
Internet
Bankverbindung
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE23 5605 0180 0030 0003 50
BIC: MALADE51KRE
Bankinstitut: Sparkasse Rhein-Nahe
Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Empfänger: Kreisverwaltung Mainz-Bingen
IBAN: DE19 5535 0010 0100 0111 54
BIC: MALADE51WOR
Bankinstitut: Rheinhessen Sparkasse
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
- Einkommensunterlagen
(z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe) - Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
- bei akuter Wohnungslosigkeit: zusätzlich
- geeignete Unterlagen, aus denen die akute Wohnungslosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
- wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
- Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
- Mietvertrag
- Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (z.B. Kontoauszug)
- wenn eine Wohnung beschafft werden soll: zusätzlich
- Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit des Wohnungswechsels ersichtlich sind (z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung)
Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.
Voraussetzungen
Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um die Hilfe und Unterstützung für Ihren Fall genau zu ermitteln, suchen Sie die zuständige Stelle für ein klärendes Gespräch auf. Hier erhalten Sie ebenfalls die Information wie Sie weiter verfahren müssen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 26.09.2019
Stichwörter
obdachlos, Gewährleistungswohnraum, Räumung, Wohnungskündigung