Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
Sie erhielten eine Räumungsklage, wurden fristlos gekündigt oder verloren Ihr Heim aus anderen Gründen? Dann können Sie Hilfe für den drohenden Wohnungsverlust beanspruchen.
Beschreibung
Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).
Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.
Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.
Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
Die Obdachlosenfürsorge dient der Überbrückung kurzfristiger Notlagen.
Die Gewährleistung einer Unterkunft auf Dauer, soweit sich ein Hilfsbedürftiger nicht selbst helfen kann und Hilfe nicht von Anderen erhält, ist Aufgabe des zuständigen Trägers der Sozialhilfe.
Die Obdachlosenfürsorge dient der Überbrückung kurzfristiger Notlagen.
Die Gewährleistung einer Unterkunft auf Dauer, soweit sich ein Hilfsbedürftiger nicht selbst helfen kann und Hilfe nicht von Anderen erhält, ist Aufgabe des zuständigen Trägers der Sozialhilfe.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen. Bitte wenden Sie sich hier an das örtlich zuständige Jobcenter oder Sozialamt .
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Aufenthalt. Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige örtliche Ordnungsbehörde.
Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem tatsächlichen Aufenthalt. Bitte wenden Sie sich an die jeweils zuständige örtliche Ordnungsbehörde.
Ansprechpartner
Stadt Bad Dürkheim - Fachbereich 3 - Bürgerdienste und soziale Einrichtungen
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Saskia Umlauff
Besucheranschrift
Fax: 06322 935-3199
Telefon Festnetz: 06322 935-3130
E-Mail: ordnungsamt@bad-duerkheim.de
Frau Ann-Kathrin Meyer
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06322 935-3120
Fax: 06322 935-3199
E-Mail: verkehr@bad-duerkheim.de
Internet
Stadt Bad Dürkheim - Sachgebiet 3.1 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr Donnerstag zusätzlich14.00 bis 18.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ann-Kathrin Meyer
Besucheranschrift
E-Mail: verkehr@bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 935-3120
Fax: 06322 935-3199
Frau Saskia Umlauff
Besucheranschrift
E-Mail: ordnungsamt@bad-duerkheim.de
Fax: 06322 935-3199
Telefon Festnetz: 06322 935-3130
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
- Einkommensunterlagen
(z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe) - Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
- bei akuter Wohnungslosigkeit: zusätzlich
- geeignete Unterlagen, aus denen die akute Wohnungslosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
- wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
- Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
- Mietvertrag
- Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (z.B. Kontoauszug)
- wenn eine Wohnung beschafft werden soll: zusätzlich
- Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit des Wohnungswechsels ersichtlich sind (z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung)
Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
- Einkommensunterlagen
(z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe) - Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
- bei akuter Obdachlosigkeit: zusätzlich
- geeignete Unterlagen, aus denen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
- bei drohender Obdachlosigkeit zusätzlich
- Unterlagen, die verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin) dass Obdachlosigkeit droht
Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
- Einkommensunterlagen
(z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe) - Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
- bei akuter Obdachlosigkeit: zusätzlich
- geeignete Unterlagen, aus denen die akute Obdachlosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
- bei drohender Obdachlosigkeit zusätzlich
- Unterlagen, die verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin) dass Obdachlosigkeit droht
Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.
Voraussetzungen
Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
Drohende oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine anderweitige Unterbringung.
Drohende oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine anderweitige Unterbringung.
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) – Sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft
- § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Stadt Bad Dürkheim
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland- Pfalz (POG)
Polizei- und Ordnungsbehördengesetz Rheinland- Pfalz (POG)
Verfahrensablauf
Um die Hilfe und Unterstützung für Ihren Fall genau zu ermitteln, suchen Sie die zuständige Stelle für ein klärendes Gespräch auf. Hier erhalten Sie ebenfalls die Information wie Sie weiter verfahren müssen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 26.09.2019
Stichwörter
obdachlos, Gewährleistungswohnraum, Räumung, Wohnungskündigung