Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
Sie erhielten eine Räumungsklage, wurden fristlos gekündigt oder verloren Ihr Heim aus anderen Gründen? Dann können Sie Hilfe für den drohenden Wohnungsverlust beanspruchen.
Beschreibung
Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).
Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.
Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.
Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen. Bitte wenden Sie sich hier an das örtlich zuständige Jobcenter oder Sozialamt .
Ansprechpartner
Für Gemeindeverband Eich (Kreis Alzey-Worms, Rheinland-Pfalz) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
- Einkommensunterlagen
(z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe) - Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
- bei akuter Wohnungslosigkeit: zusätzlich
- geeignete Unterlagen, aus denen die akute Wohnungslosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
- wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
- Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
- Mietvertrag
- Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (z.B. Kontoauszug)
- wenn eine Wohnung beschafft werden soll: zusätzlich
- Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit des Wohnungswechsels ersichtlich sind (z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung)
Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.
Voraussetzungen
Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um die Hilfe und Unterstützung für Ihren Fall genau zu ermitteln, suchen Sie die zuständige Stelle für ein klärendes Gespräch auf. Hier erhalten Sie ebenfalls die Information wie Sie weiter verfahren müssen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MSAGD am 26.09.2019
Stichwörter
obdachlos, Gewährleistungswohnraum, Räumung, Wohnungskündigung