Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

    Sie erhielten eine Räumungsklage, wurden fristlos gekündigt oder verloren Ihr Heim aus anderen Gründen? Dann können Sie Hilfe für den drohenden Wohnungsverlust beanspruchen.

    Beschreibung

    Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).

    Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.

    Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.

    Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.

    Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt der Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen. Bitte wenden Sie sich hier an das örtlich zuständige Jobcenter oder Sozialamt .

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 4 Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Bleichstraße 1

    56130 Bad Ems

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Verwaltung: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Bad Ems: Montag: 08:30 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr jeden dritten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in  Nassau Montag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: ordnung@vgben.de

    Telefon Festnetz: 02603 793-0

    Fax: 02603 793-175

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2016 (von: Webservice, VG_Bad Ems)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
    • Einkommensunterlagen
      (z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe)
    • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
    • bei akuter Wohnungslosigkeit: zusätzlich
      • geeignete Unterlagen, aus denen die akute Wohnungslosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
    • wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
      • Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
      • Mietvertrag
      • Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (z.B. Kontoauszug)
    • wenn eine Wohnung beschafft werden soll: zusätzlich
      • Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit des Wohnungswechsels ersichtlich sind (z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung)

    Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.

    Voraussetzungen

    Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um die Hilfe und Unterstützung für Ihren Fall genau zu ermitteln, suchen Sie die zuständige Stelle für ein klärendes Gespräch auf. Hier erhalten Sie ebenfalls die Information wie Sie weiter verfahren müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch MSAGD am 26.09.2019

    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2012 (von: Blanka Gros)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    obdachlos, Gewährleistungswohnraum, Räumung, Wohnungskündigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)