Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

    Sie erhielten eine Räumungsklage, wurden fristlos gekündigt oder verloren Ihr Heim aus anderen Gründen? Dann können Sie Hilfe für den drohenden Wohnungsverlust beanspruchen.

    Beschreibung

    Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).

    Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.

    Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.

    Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.

    Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt der Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen. Bitte wenden Sie sich hier an das örtlich zuständige Jobcenter oder Sozialamt .

    Hinweise für Neuwied: Obdachlosigkeit

    Wenn die Obdachlosigkeit eingetreten ist, können Sie sich an das Ordnungsamt wenden, damit im Einzelfall eine Unterbringung in einer Notunterkunft geprüft werden kann. Wichtig ist hier zu beachten, dass die Obdachlosigkeit bereits eingetreten sein muss. Wenn es sich um einen drohenden Wohnungsverlust handelt, also die Obdachlosigkeit erst in Zukunft eintreten wird, liegt die Zuständigkeit beim Sozialamt.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 42 - 2. Grundsicherung

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    Fax: 02631 80393-222

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreisverwaltung Neuwied - Ref. 42 - 3. Hilfe zum Lebensunterhalt (HLU)

    Adresse

    Postanschrift

    Wilhelm-Leuschner-Str. 9

    56564 Neuwied

    Kontakt

    Fax: 02631 80393-222

    Telefon Festnetz: 02631 803-0

    E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Neuwied - Ordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Landstraße 17

    56564 Neuwied

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplätze im Innenhof
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz im Innenhof
      Anzahl: 8  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Parkplatz vor dem Gebäude
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-431

    E-Mail: ordnungsamt@neuwied.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Neuwied - Sozialdienst des Amtes für Soziales, Senioren

    Adresse

    Hausanschrift

    Heddesdorfer Str. 33-35

    56564 Neuwied

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-159

    E-Mail: zboz@stadt-neuwied.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Der Sozialdienst des Amtes für Soziales, Senioren und Integration ist Anlaufstelle für Einzelpersonen und Familien aus Neuwied in persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Notlagen.  

    • Information über Sozialleistungen, Dienste und Hilfsangebote
    • Hilfestellung bei Antragstellung (z.B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Kindergeld, Bildung und Teilhabe)
    • Beratung und Hilfestellung bei Gesundheitsfragen
    • Beratung und Unterstützung von Asylbewerbern und Flüchtlingen 
    • Hilfestellung und Maßnahmen zur Integration von zugewanderten Menschen
    • Beratung und Unterstützung bei drohendem Wohnungsverlust und Obdachlosigkeit
    • bei Bedarf Vermittlung zu anderen Einrichtungen und Behörden
    • Schaffung und Begleitung von Unterstützungsnetzwerken
    • Vernetzung und Kooperation mit Einrichtungen und Behörden

    Das Beratungsangebot ist für alle Menschen offen, unabhängig von Nationalität, Weltanschauung, Religionszugehörigkeit, Alter und Geschlecht.

    Das Beratungsangebot ist freiwillig, vertraulich und kostenfrei. Schweigepflicht und Datenschutz werden gewahrt. 

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
    • Einkommensunterlagen
      (z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe)
    • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
    • bei akuter Wohnungslosigkeit: zusätzlich
      • geeignete Unterlagen, aus denen die akute Wohnungslosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
    • wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
      • Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
      • Mietvertrag
      • Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (z.B. Kontoauszug)
    • wenn eine Wohnung beschafft werden soll: zusätzlich
      • Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit des Wohnungswechsels ersichtlich sind (z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung)

    Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.

    Voraussetzungen

    Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um die Hilfe und Unterstützung für Ihren Fall genau zu ermitteln, suchen Sie die zuständige Stelle für ein klärendes Gespräch auf. Hier erhalten Sie ebenfalls die Information wie Sie weiter verfahren müssen.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Wohnungskündigung, Räumung, Gewährleistungswohnraum, obdachlos

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de