Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust
Sie erhielten eine Räumungsklage, wurden fristlos gekündigt oder verloren Ihr Heim aus anderen Gründen? Dann können Sie Hilfe für den drohenden Wohnungsverlust beanspruchen.
Beschreibung
Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).
Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.
Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.
Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit obliegt der Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen. Bitte wenden Sie sich hier an das örtlich zuständige Jobcenter oder Sozialamt .
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rüdesheim - 2: Ordnung & Soziales
Adresse
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Öffnungszeiten
Verwaltung & Werke: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung Bürgerbüro: Montag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Dienstag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr 13.00 Uhr - 16.00 Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Samstag: 8.30 Uhr - 11.00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0671 371-100
Fax: 0671 371-802
Kontaktperson
Frau Petra Baum
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 0671 371-802
Telefon Festnetz: 0671 371-119
E-Mail: Petra.Baum@vg-ruedesheim.de
Frau Stefanie Tasch
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 0671 371-121
Fax: 0671 371-802
E-Mail: Stefanie.Tasch@vg-ruedesheim.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
- Einkommensunterlagen
(z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe) - Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
- bei akuter Wohnungslosigkeit: zusätzlich
- geeignete Unterlagen, aus denen die akute Wohnungslosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
- wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
- Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
- Mietvertrag
- Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (z.B. Kontoauszug)
- wenn eine Wohnung beschafft werden soll: zusätzlich
- Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit des Wohnungswechsels ersichtlich sind (z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung)
Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.
Voraussetzungen
Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Um die Hilfe und Unterstützung für Ihren Fall genau zu ermitteln, suchen Sie die zuständige Stelle für ein klärendes Gespräch auf. Hier erhalten Sie ebenfalls die Information wie Sie weiter verfahren müssen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 26.09.2019
Stichwörter
Wohnungskündigung, Räumung, Gewährleistungswohnraum, obdachlos