Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

    Sie erhielten eine Räumungsklage, wurden fristlos gekündigt oder verloren Ihr Heim aus anderen Gründen? Dann können Sie Hilfe für den drohenden Wohnungsverlust beanspruchen.

    Beschreibung

    Aus den verschiedensten Gründen kann es zum Verlust von Wohnraum kommen (z.B. aufgrund einer Räumungsklage, fristlosen Kündigung des Vermieters, eines Wohnungsbrandes oder Wasserschadens).

    Um einen drohenden Wohnungsverlust zu verhindern, können Sie Hilfe in Anspruch nehmen. Je nach Einzelfall können die Mietschulden übernommen werden oder es wird mit dem Vermieter verhandelt, um Ihnen die Wohnung zu erhalten.

    Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.

    Ebenso erhalten Sie Hilfe, wenn es dringend erforderlich ist, dass Sie eine neue Wohnung mieten und die eigenen finanziellen Mittel zur Zahlung der entstehenden Kosten nicht ausreichen und die Möglichkeiten der Selbsthilfe ausgeschöpft sind. Im Einzelfall kann beispielsweise die Kaution, eine Sicherheitsleistung oder die Maklerprovision vorfinanziert werden. Die finanziellen Hilfen werden in der Regel als Darlehen gewährt. Welche Voraussetzungen noch zu erfüllen sind, kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich deshalb bitte vor Ort.

    Hinweis: Wenn Sie an einer Sozialwohnung interessiert sind, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein.

    Hinweise für Koblenz: Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

    Bei einer anstehenden Zwangsräumung ist in der Regel auch das Sozialamt informiert. Es sollte daher immer zunächst der dort eingerichtete Allgemeine Sozialdienst aufgesucht werden, damit dieser bei der Behebung der drohenden Obdachlosigkeit helfen kann.

    Wenn Sie Ihre Wohnung bereits verloren haben, also bei akuter Wohnungslosigkeit, können Sie zunächst einen Platz in einer Notunterkunft erhalten. Danach wird versucht, Ihnen eine Wohnung zu vermitteln.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit obliegt der Verbandsgemeinden und Stadtverwaltungen. Bitte wenden Sie sich hier an das örtlich zuständige Jobcenter oder Sozialamt .

    Hinweise für Koblenz: Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

    Ansprechpartner Ordnungsamt:    +49 261 129-4474
    Ansprechpartner Sozialamt:           +49 261 129-1102

    Ansprechpartner

    Stadt Koblenz - Allgemeiner Sozialdienst

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Rathauspassage 2

    56068 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Termine nach Vereinbarung telefonisch täglich erreichbar: 8:30 Uhr - 9:30 Uhr Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Di 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Mi 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Do 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr Offene Sprechstunde Mo 8:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 261 129-0

    Fax: +49 261 129-2300

    E-Mail: jugendamt@stadt.koblenz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Koblenz - Gefahrenabwehr (Ordnungsamt)

    Beschreibung

    Aus Koblenz unter der Telefonnummer 115 zu erreichen

    Adresse

    Postanschrift

    Ludwig-Erhard-Straße 2

    56073 Koblenz

    Postfachadresse

    Postfach 201551

    56015 Koblenz

    Öffnungszeiten

    Mo, Di, Do, Fr 8:00 -12:00 Uhr Mi 8:00 - 12:30 Uhr 13:30 -16:30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • bei ausländischen Hilfesuchenden: Nachweis des legalen Aufenthalts in Deutschland
    • Einkommensunterlagen
      (z.B. Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Rente, Sozialhilfe)
    • Unterlagen zu vorhandenen Schuld- und Unterhaltsverpflichtungen
    • bei akuter Wohnungslosigkeit: zusätzlich
      • geeignete Unterlagen, aus denen die akute Wohnungslosigkeit ersichtlich wird (z.B. Gerichtsbeschluss, Entlassungsschein, Nachweis über Unterkunftsverlust)
    • wenn der Verlust der Wohnung droht: zusätzlich
      • Unterlagen, die den drohenden Wohnungsverlust verdeutlichen (z.B. Kündigung, Räumungsklage, Räumungstermin)
      • Mietvertrag
      • Zahlungsnachweise bezüglich der laufenden Miete (z.B. Kontoauszug)
    • wenn eine Wohnung beschafft werden soll: zusätzlich
      • Unterlagen, aus denen die Notwendigkeit des Wohnungswechsels ersichtlich sind (z.B. Kündigung, Atteste, Mietvertrag der bisherigen Wohnung)

    Hinweis: Im Einzelfall werden weitere Informationen und Nachweise benötigt.

    Voraussetzungen

    Drohende oder bereits erfolgte Wohnungslosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Wohnung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Um die Hilfe und Unterstützung für Ihren Fall genau zu ermitteln, suchen Sie die zuständige Stelle für ein klärendes Gespräch auf. Hier erhalten Sie ebenfalls die Information wie Sie weiter verfahren müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Koblenz: Obdachlosigkeit Hilfe bei drohendem Wohnungsverlust

    Dem Ordnungsamt obliegt im Rahmen der Allgemeinen Gefahrenabwehr, nach der Generalklausel des § 9 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG), die Aufgabe Personen, die gegen Ihren Willen obdachlos geworden sind, vorübergehend eine Unterkunft zur Verfügung zu stellen, da es sich bei der unfreiwilligen Obdachlosigkeit um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit handelt

    Besonderheiten: Details zur Unterbringung

    • Für diesen Zweck stellt die Stadt Koblenz eine eigens dafür eingerichtete Obdachlosenunterkunft, die den Mindestanforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung entspricht, im Stadtteil Asterstein "Am Luisenturm" zur Verfügung. Diese wird jedoch nur obdachlosen Familien, eheähnlichen Gemeinschaften sowie alleinerziehenden Eltern und deren Kindern, in der Regel zimmerweise, zur Verfügung gestellt. Alleinstehenden Obdachlosen steht das Übernachtungsheim in der Herberichstraße 153 zur Verfügung.


    Kostenerstattung

    • Bei der Obdachlosenunterkunft handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Stadt Koblenz, deren Nutzung durch Satzung geregelt ist, wodurch bei der Einweisung von Obdachlosen in die Obdachlosenunterkunft ein öffentlich-rechtliches Nutzungsverhältnis entsteht. Für die Nutzung der Obdachlosenunterkunft ist eine Nutzungsgebühr zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 26.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Stichwörter

    Räumung, obdachlos, Wohnungskündigung, Gewährleistungswohnraum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English