Wohnberechtigungsschein Ausstellung

    Wohnberechtigungsschein

    Beschreibung

    Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen. 

    Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.

    Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle in zwei Varianten beantragen:

    • Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
      Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung zu beziehen.
    • Spezieller Wohnberechtigungsschein
      Wohnungsinteressenten bewerben sich - unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen - um eine bestimmte Sozialwohnung. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die Ausstellung allgemeiner Wohnberechtigungsscheine: Die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des Wohnortes oder des zukünftigen Wohnortes.

    Für die Ausstellung spezieller Wohnberechtigungsscheine: Die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des zukünftigen Wohnortes.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des Wohnortes oder des zukünftigen Wohnortes.

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnberechtigungsschein beantragen

    Der Antrag ist an der Infotheke im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße oder in den Bürgerbüros Oppau, Oggersheim, Achtmorgenstraße erhältlich.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Schillerplatz 2

    67071 Ludwigshafen am Rhein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3760

    Fax: +49 621 504-3549

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Hausanschrift

    Bismarckstraße 21

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 621 504-3549

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3721

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3871

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3725

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3743

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3700

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3716

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-2139

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3719

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3726

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3722

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3717

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3727

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3732

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3774

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3718

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3723

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Stichwörter

    Meldeamt, Passamt

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße

    Adresse

    Hausanschrift

    Achtmorgenstraße 9

    67065 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3154

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3153

    Fax: +49 621 504-2787

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau

    Adresse

    Lieferanschrift

    Bismarckstraße 25

    67059 Ludwigshafen am Rhein

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Edigheimer Straße 26

    67069 Ludwigshafen am Rhein

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 21 12 25

    67012 Ludwigshafen am Rhein

    Öffnungszeiten

    Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3901

    Telefon Festnetz: +49 621 504-3960

    Telefon Festnetz: 115(ohne Vorwahl)

    Fax: +49 621 504-3549

    E-Mail: Buergerdienste@ludwigshafen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (z.B. Einkommensnachweis, welcher vom Arbeitgeber auszufüllen ist, letzte(r) Einkommensteuerbescheid/-erklärung und letzter steuerlich anerkannter Gewinn bzw. Nachweis über Steuerbescheid bei Gewerbetreibenden/Selbstständigen).

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnberechtigungsschein beantragen

    • Antrag: Die Antragsformulare erhalten Sie ohne Termin an der Informationstheke im Bürgerbüro in der Bismarckstraße 21 oder mit vorab reserviertem Termin in den Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau. Eine direkte Bearbeitung ist leider grundsätzlich nicht möglich. Sobald Sie die Antragsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie diese mit den beizufügenden Unterlagen in jedem Bürgerbüro abgeben oder auch per Post an uns zurücksenden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Der Wohnberechtigungsschein wird dann grundsätzlich per Post versendet.
    • Alle Einkommensnachweise wie zum Beispiel Rentenbescheide, Bescheid über ALG I, Bescheid über ALG II und Sozialgeld, Bescheid über Grundsicherung, Verdienstbescheinigung, bei Selbstständigen / Gewerbetreibenden anerkannter Gewinn bzw. Nachweis über den Steuerbescheid usw.
    • Ein gültiges Ausweisdokument, bei Nicht-EU-Bürgern muss der Aufenthaltstitel noch mind. 1 Jahr Gültigkeit haben; keine Fiktionsbescheinigung
    • Bei Student*innen die Immatrikulationsbescheinigung
    • Bei Wehr- bzw. Bundesfreiwilligendienstleistenden eine Bescheinigung über die Dauer des jeweiligen Dienstes
    • Bei Schüler*innen, die 16 Jahre und älter sind, eine aktuelle Schulbescheinigung
    • Bei werdenden Müttern der Mutterpass
    • Bei Schwerbehinderten der Schwerbehindertenausweis oder Bescheid Pflegegeld von der Krankenkasse

    Der Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich am Hauptwohnsitz zu beantragen. Wird der Wohnberechtigungsschein nicht am Hauptwohnsitz beantragt, werden noch benötigt:

    • Aktuelle Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz
    • Erklärung, dass am Hauptwohnsitz kein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann
    • Kurze schriftliche Begründung warum die Antragsstellung in Ludwigshafen erfolgt.

    Bei Abgabe durch einen Vertreter, zusätzlich eine Vollmacht und Ausweisdokument.
     

    Voraussetzungen

    Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 LWoFG nicht überschreitet. Siehe hierzu auch "Wohnberechtigungsschein Anspruch berechnen".

    Das Gesamtjahreseinkommen setzt sich aus dem Bruttojahreseinkommen aller zum Haushalt gehörender Personen zusammen. Es wird nach Maßgabe des Landeswohnraumförderungsgesetzes ermittelt.

    In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommensgrenzen zur Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse einer haushaltsangehörigen Person oder zur Vermeidung besonderer Härten erteilt werden. Dies muss nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich stellen. Dabei hat die wohnungssuchende Person für sich und jede zu ihrem Haushalt rechnende Person eine Erklärung über das Einkommen abzugeben.

    Fristen

    Der Wohnberechtigungsschein muss vor Bezug einer geförderten Wohnung der Vermieterin oder dem Vermieter vorgelegt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnberechtigungsschein beantragen

    Die Bearbeitungsdauer beträgt circa ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnberechtigungsschein beantragen

    • Antrag kann persönlich oder per Post - mit allen benötigen Unterlagen - eingereicht werden

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 20.03.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Förderung, Wohnraum, Wohnung, Sozialwohnung, Mietwohnungen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de