Wohnberechtigungsschein
Beschreibung
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.
Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.
Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle in zwei Varianten beantragen:
- Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung zu beziehen. - Spezieller Wohnberechtigungsschein
Wohnungsinteressenten bewerben sich – unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen – um eine bestimmte Sozialwohnung. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die Ausstellung allgemeiner Wohnberechtigungsscheine: Die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des Wohnortes oder des zukünftigen Wohnortes.
Für die Ausstellung spezieller Wohnberechtigungsscheine: Die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des zukünftigen Wohnortes.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Verbandsgemeinde/Stadtverwaltung des Wohnortes oder des zukünftigen Wohnortes.
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnberechtigungsschein beantragen
Der Antrag ist an der Infotheke im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße oder in den Bürgerbüros Oppau, Oggersheim, Achtmorgenstraße erhältlich.
Der Antrag ist an der Infotheke im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße oder in den Bürgerbüros Oppau, Oggersheim, Achtmorgenstraße erhältlich.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr .
Kontakt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Bismarckstraße
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bismarckstraße 25
67059 Ludwigshafen am Rhein
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Vorsprachen sind ohne Termin möglich. Es kann jedoch zu längeren Wartezeiten kommen und es ist möglich, dass der Zutritt zum Bürgerbüro Bismarckstraße bei großem Kundenandrang vor der eigentlichen Schließzeit gestoppt wird. Montag, Dienstag, Mittwoch 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr  
Kontakt
Weitere Informationen
Stichwörter
Meldeamt, Passamt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Achtmorgenstraße
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 18:00 Uhr  
Kontakt
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau
Adresse
Hausanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 21 12 25
67012 Ludwigshafen am Rhein
Öffnungszeiten
Mittwoch, Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Nachweis über das Einkommen von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten (z.B. Einkommensnachweis, welcher vom Arbeitgeber auszufüllen ist, letzte(r) Einkommensteuerbescheid/-erklärung und letzter steuerlich anerkannter Gewinn bzw. Nachweis über Steuerbescheid bei Gewerbetreibenden/Selbstständigen).
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnberechtigungsschein beantragen
- Antrag: Die Antragsformulare erhalten Sie ohne Termin an der Informationstheke im Bürgerbüro in der Bismarckstraße 21 oder mit vorab reserviertem Termin in den Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau. Eine direkte Bearbeitung ist leider grundsätzlich nicht möglich. Sobald Sie die Antragsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie diese mit den beizufügenden Unterlagen in jedem Bürgerbüro abgeben oder auch per Post an uns zurücksenden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Der Wohnberechtigungsschein wird dann grundsätzlich per Post versendet.
- Alle Einkommensnachweise wie zum Beispiel Rentenbescheide, Bescheid über ALG I, Bescheid über ALG II und Sozialgeld, Bescheid über Grundsicherung, Verdienstbescheinigung, bei Selbstständigen / Gewerbetreibenden anerkannter Gewinn bzw. Nachweis über den Steuerbescheid usw.
- Ein gültiges Ausweisdokument, bei Nicht-EU-Bürgern muss der Aufenthaltstitel noch mind. 1 Jahr Gültigkeit haben; keine Fiktionsbescheinigung
- Bei Student*innen die Immatrikulationsbescheinigung
- Bei Wehr- bzw. Bundesfreiwilligendienstleistenden eine Bescheinigung über die Dauer des jeweiligen Dienstes
- Bei Schüler*innen, die 16 Jahre und älter sind, eine aktuelle Schulbescheinigung
- Bei werdenden Müttern der Mutterpass
- Bei Schwerbehinderten der Schwerbehindertenausweis oder Bescheid Pflegegeld von der Krankenkasse
Der Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich am Hauptwohnsitz zu beantragen. Wird der Wohnberechtigungsschein nicht am Hauptwohnsitz beantragt, werden noch benötigt:
- Aktuelle Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz
- Erklärung, dass am Hauptwohnsitz kein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann
- Kurze schriftliche Begründung warum die Antragsstellung in Ludwigshafen erfolgt.
Bei Abgabe durch einen Vertreter, zusätzlich eine Vollmacht und Ausweisdokument.
- Antrag: Die Antragsformulare erhalten Sie ohne Termin an der Informationstheke im Bürgerbüro in der Bismarckstraße 21 oder mit vorab reserviertem Termin in den Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau. Eine direkte Bearbeitung ist leider grundsätzlich nicht möglich. Sobald Sie die Antragsunterlagen vollständig ausgefüllt und unterschrieben haben, können Sie diese mit den beizufügenden Unterlagen in jedem Bürgerbüro abgeben oder auch per Post an uns zurücksenden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Wochen. Der Wohnberechtigungsschein wird dann grundsätzlich per Post versendet.
- Alle Einkommensnachweise wie zum Beispiel Rentenbescheide, Bescheid über ALG I, Bescheid über ALG II und Sozialgeld, Bescheid über Grundsicherung, Verdienstbescheinigung, bei Selbstständigen / Gewerbetreibenden anerkannter Gewinn bzw. Nachweis über den Steuerbescheid usw.
- Ein gültiges Ausweisdokument, bei Nicht-EU-Bürgern muss der Aufenthaltstitel noch mind. 1 Jahr Gültigkeit haben; keine Fiktionsbescheinigung
- Bei Student*innen die Immatrikulationsbescheinigung
- Bei Wehr- bzw. Bundesfreiwilligendienstleistenden eine Bescheinigung über die Dauer des jeweiligen Dienstes
- Bei Schüler*innen, die 16 Jahre und älter sind, eine aktuelle Schulbescheinigung
- Bei werdenden Müttern der Mutterpass
- Bei Schwerbehinderten der Schwerbehindertenausweis oder Bescheid Pflegegeld von der Krankenkasse
Der Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich am Hauptwohnsitz zu beantragen. Wird der Wohnberechtigungsschein nicht am Hauptwohnsitz beantragt, werden noch benötigt:
- Aktuelle Meldebestätigung vom Hauptwohnsitz
- Erklärung, dass am Hauptwohnsitz kein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann
- Kurze schriftliche Begründung warum die Antragsstellung in Ludwigshafen erfolgt.
Bei Abgabe durch einen Vertreter, zusätzlich eine Vollmacht und Ausweisdokument.
Voraussetzungen
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Die Einkommensgrenze ist abhängig von der Anzahl der zum Haushalt gehörenden Personen und den entsprechenden Förderprogrammen. Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, sofern das Gesamteinkommen des Haushalts die Einkommensgrenze gemäß § 13 LWoFG nicht überschreitet. Siehe hierzu auch "Wohnberechtigungsschein Anspruch berechnen".
Das Gesamtjahreseinkommen setzt sich aus dem Bruttojahreseinkommen aller zum Haushalt gehörender Personen zusammen. Es wird nach Maßgabe des Landeswohnraumförderungsgesetzes ermittelt.
In Ausnahmefällen kann ein Wohnberechtigungsschein auch ohne Einhaltung der maßgebenden Einkommensgrenzen zur Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse einer haushaltsangehörigen Person oder zur Vermeidung besonderer Härten erteilt werden. Dies muss nach den Umständen des Einzelfalls geprüft werden.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag bei der zuständigen Stelle persönlich oder schriftlich stellen. Dabei hat die wohnungssuchende Person für sich und jede zu ihrem Haushalt rechnende Person eine Erklärung über das Einkommen abzugeben.
Fristen
Der Wohnberechtigungsschein muss vor Bezug einer geförderten Wohnung der Vermieterin oder dem Vermieter vorgelegt werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnberechtigungsschein beantragen
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa ein bis zwei Wochen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa ein bis zwei Wochen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren beziehungsweise Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Ludwigshafen am Rhein: Wohnberechtigungsschein beantragen
- Antrag kann persönlich oder per Post - mit allen benötigen Unterlagen - eingereicht werden
- Antrag kann persönlich oder per Post - mit allen benötigen Unterlagen - eingereicht werden
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch FM am 20.03.2020
Stichwörter
Sozialwohnung, Wohnung, Wohnraum, Mietwohnungen, Förderung