Berufsbildende Schulen: Berufliches Gymnasium anmelden
Beschreibung
Das berufliche Gymnasium führt in drei Jahren als gymnasiale Oberstufe in folgenden Fachrichtungen zur allgemeinen Hochschulreife:
- Gesundheit und Soziales
- Technik (mit den Schwerpunkten Bautechnik, Elektrotechnik, Gestaltungs- und Medientechnik, Metalltechnik, Umwelttechnik)
- Wirtschaft
Es unterscheidet sich von den allgemeinbildenden Gymnasien dadurch, dass es als besonders attraktives Angebot für Absolventinnen und Absolventen mit dem qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) nur aus der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 - 13) besteht.
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag besteht neben der Befähigung zum Studium an jeder Hochschule insbesondere darin, berufsorientierte Fachkenntnisse zu vermitteln, zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler beizutragen, sie zu vernetztem Denken, zu werteorientiertem Verhalten sowie zur verantwortlichen Mitgestaltung des öffentlichen Lebens zu qualifizieren.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung an die jeweilige berufsbildende Schule.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Zentrales Grundstücks- und Gebäudemanagement
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontaktperson
Frau Nicole Hecker-Meyer
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Aufnahmeformular
- beglaubigtes Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bzw. Abschlusszeugnis
- Kopie der Geburtsurkunde
- aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Aufenthaltserlaubnis (Kopie) bei Nicht EU-Bürgerinnen und -Bürgern
- formloser Antrag und beglaubigte Nachweise zu den Positionen "Härtegesichtspunkte" bzw. "geleistete Dienste"
Formulare
Der Aufnahmeantrag ist an der Schule erhältlich bzw. von deren jeweiliger Homepage herunterladbar. Er muss in Papierform eingereicht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei Ablehnung kann ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden.
Fristen
Spätester Abgabetermin der Unterlagen: 1. März eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bei der jeweiligen Schule.
Kosten
Keine.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Informationsbroschüre "Das berufliche Gymnasium" enthält alles Wissenswerte für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz