Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung

    Aufenthaltserlaubnis erteilen zum Zweck der Ausbildung

    Beschreibung

    Ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten können eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit  zugestimmt hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Vor der Einreise nach Deutschland müssen Sie möglicherweise in Ihrem Heimatland ein nationales Visum beantragen.

    Nach der Einreise müssen Sie den Aufenthaltstitel schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragen, bevor Ihr Visum abläuft. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

    Staatsangehörige von Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika können - unabhängig von Zweck und Dauer des Aufenthalts - ohne Visum einreisen. Sie müssen die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise in das Bundesgebiet innerhalb von drei Monaten bei der für den Wohnort zuständigen Ausländerbehörde beantragen. 

    Ansprechpartner

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Bereich 31 - Migration und Integration

    Adresse

    Postanschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonisch ist die Ausländerbehörde von Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr unter der Rufnummer 06233 89 757 erreichbar. Die Ausländerbehörde ist Montag und Mittwoch geschlossen. Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung möglichst per E-Mail an die Ausländerbehörde unter migration@frankenthal.de . Aktuell ist leider mit längeren Wartezeiten für einen Termin zu rechnen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    Fax: 06233 89-15394

    E-Mail: migrationundintegration@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Formular für Antrag auf Erteilung - Verlängerung Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis - Daueraufnethalt - Blaue Karte
    Formular für Antrag auf Erteilung - Verlängerung Aufenthaltstitel - Niederlassungserlaubnis - Daueraufnethalt - Blaue Karte
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    Informationen nach Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung personenbezogener Daten Die Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) stellt im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Online-Dienste für Ausländerbehörden bereit. Stadtverwaltung Frankenthal (Pfalz) Abteilung Migration (Ausländerbehörde) verarbeitet Daten von Ihnen, die im Zusammenhang mit der Online-Beantragung ausländerbehördlicher Leistungen nach dem Aufenthaltsgesetz und dem Freizügigkeitsgesetz/EU erhoben werden. Mit diesen Datenschutzhinweisen werden Sie gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informiert.
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    Antrag auf Auflagenänderung
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    Weitere Informationen

    Der Bereich Migration und Integration umfasst den Servicepoint sowie die Abteilungen Migration (Ausländerbehörde) und Integration.

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Frankenthal (Pfalz) - Abteilung Migration (Ausländerbehörde)

    Beschreibung

    Bitte beachten: Aktuell kann es bei Terminvergabe und Bearbeitung zu längeren Wartezeiten kommen!

    Adresse

    Hausanschrift

    Westliche Ringstraße 27

    67227 Frankenthal (Pfalz)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit Montag von 09:00 bis 12:00 Uhr Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr Montag und Mittwoch geschlossen

    Kontakt

    Fax: 06233 89-15394

    Telefon Festnetz: 06233 89-757

    E-Mail: migration@frankenthal.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

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    Weitere Informationen

    Allgemeines Aufenthaltsrecht

    Buchstaben

    A - K

    06233 89 916

    Buchstaben

    L - Z

    06233 89 545

    Für weitere Anfragen kontaktieren Sie uns bitte per Mail unter der Adresse aufenthaltsrecht@frankenthal.de

    Verpflichtungserklärungen / Überträge / Aufenthaltstitel gem. §§22 - 24 AufenthG: 

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Ein aktuelles biometrisches Passbild
    • Nachweis, dass der Lebensunterhalt gesichert ist
    • Nachweis, dass die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung vorliegen 

    Voraussetzungen

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert (Bemessungsgrenze ist der Förderungshöchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG).
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie erfüllen die Zugangsvoraussetzungen für die entsprechende Ausbildung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen.

    Kosten

    Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

    • mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr 100 €,
    • mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr 110 €

    für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

    • für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten 65 €
    • für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten 80 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie möchten die Ausbildung teilweise hier absolvieren und haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken in einem anderen EU-Mitgliedstaat erhalten: In den meisten Fällen erhalten Sie für Deutschland ebenfalls eine Aufenthaltserlaubnis.

    Sie besitzen eine Aufenthaltserlaubnis zu anderen Zwecken (z.B. aus familiären Gründen) oder eine Niederlassungserlaubnis: In diesem Fall können Sie ohne zusätzliche Aufenthaltserlaubnis eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen.

    Absolvieren Sie in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung, dürfen Sie unabhängig von der Ausbildung einer Beschäftigung von bis zu zehn Stunden pro Woche nachgehen. Nach erfolgreichem Abschluss der qualifizierten Berufsausbildung kann die Behörde Ihre Aufenthaltserlaubnis unter bestimmten Voraussetzungen um bis zu ein Jahr verlängern. In dieser Zeit

    • können Sie einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz, sofern dieser mit ausländischen Staatsangehörigen besetzt werden darf, suchen und
    • dürfen uneingeschränkt arbeiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Migration, Ausländer, Ausbildung, Berufsausbildung, Ausländerangelegenheiten, Visum

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de