Parkausweis für Handwerker in der Metropolregion Rhein-Neckar
Sie sind Handwerker und benötigen in der Metropolregion Rhein-Neckar eine Parkerlaubnis? Dann müssen Sie einen Antrag stellen.
Beschreibung
Der Regionale Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) erleichtert die Arbeit von Handwerksbetrieben, die häufig an unterschiedlichen Einsatzorten der Region tätig sind. Während sie bislang für jeden Einsatzort eine gesonderte Ausnahmegenehmigung zum Parken im öffentlichen Raum beantragen mussten, können sie seit 2008 den Regionalen Handwerkerparkausweis nutzen, der in allen Landkreisen und kreisfreien Städten der MRN anerkannt ist. Dies sind: Landkreis Bad Dürkheim, Kreis Bergstraße, Landkreis Germersheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Landkreis Südliche Bergstraße, Landkreis Südliche Weinstraße, Landkreis Karlsruhe, Landkreis Rastatt, Neckar-Odenwald-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis, Rhein-Pfalz-Kreis, der Stadtkreis Baden-Baden, kreisfreie Städte Frankenthal, Heidelberg, Karlsruhe, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt a. d. Weinstraße, Speyer und Worms.
Mit dem Handwerkerparkausweis kann ein Betrieb in der MRN seinen Service- oder Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
- Im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 StVO) ausgenommen Ladezonen und mobile Beschilderungen
- In Haltverbotszonen (Zeichen 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- In verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, soweit dann ein Fahrzeug mit 2,55 m Breite noch passieren kann
- An Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
- In Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- Auf Bewohnerparkplätzen mit entsprechenden Zusatzzeichen
Hinweis
Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis der MRN nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für Fußgängerzonen benötigt, ist eine gesonderte Antragstellung bei der Straßenverkehrsbehörde erforderlich, in deren Bezirk die Fußgängerzonen liegen.
Hinweise für Leiningerland: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Leiningerland
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Sie beantragen den Regionalen Handwerkerparkausweis bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
Hinweise für Leiningerland: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Leiningerland
Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Die Antragsstellung erfolgt in Zukunft digital mit einer Print@Home-Lösung.
Anträge sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen. Die Antragsstellung erfolgt in Zukunft digital mit einer Print@Home-Lösung.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Leiningerland - 3.2 Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Lieferanschrift
Lieferanschrift
Lieferanschrift
Kontakt
E-Mail: info@vg-l.de
E-Mail: vg-leiningerland@poststelle.rlp.de
Telefon Festnetz: 06359 8001-0
Fax: 06359 8001-8001
Internet
Formulare
Antrag Handwerkerparkausweis MRN
Informationsblatt zum Handwerkerparkausweis Metropolregion Rhein-Neckar
erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung mit einzureichen:
- Formloser Antrag
- Kopie der Handwerkskarte oder der Gewerbeanmeldung
- Kopie der Kfz-Scheine
Hinweise für Leiningerland: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Leiningerland
- Registrierung über das Antragsportal
- Scan oder Fotos der Gewerbeanmeldung
- Scan oder Fotos der Handwerkskarte
- Scan oder Fotos des KFZ-Scheins
- Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren KFZ-Zeichen
- Registrierung über das Antragsportal
- Scan oder Fotos der Gewerbeanmeldung
- Scan oder Fotos der Handwerkskarte
- Scan oder Fotos des KFZ-Scheins
- Fotos der Fahrzeuge mit geöffnetem Kofferraum und sichtbaren KFZ-Zeichen
Voraussetzungen
Den Handwerkerparkausweis können Betriebe beantragen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Der Betriebssitz muss innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegen
- Der Betrieb muss entweder bei der HWK oder IHK gemeldet sein
- Der Betrieb muss eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird
- Die hierbei eingesetzten Fahrzeuge dürfen eine zulässige Gesamtmasse von 7,5 t nicht überschreiten und müssen sich als Service- oder Werkstattwagen bzw. für Material- und Werkzeugtransporte eignen.
Rechtsgrundlage(n)
- Für die Regelungen, von denen Ausnahmen erteilt werden können: §§ 12, 13, 41 und 42 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Für die Erteilung von Ausnahmen (Parkausweis): § 46 StVO
- Für die Erhebung der Gebühren: Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) und Gebühren-Nr. 264 der Anlage zu § 1 GebOSt
- Für die Zuständigkeit: § 47 StVO und 3 und 5 der Landesverordnung Rheinland-Pfalz über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts
Fristen
Der Handwerkerparkausweis MRN ist ab dem Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig. Die Ausstellung erfolgt nur unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. Insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung kann er widerrufen werden.
Hinweise für Leiningerland: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Leiningerland
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Gültige und analog ausgestellte Handwerkerparkausweise können weiterhin verwendet werden, deren
Der Handwerkerparkausweis MRN wird nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Er kann insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung widerrufen werden. Gültigkeitsdauer darf jedoch nicht über den 31.12.2025 hinausgehen.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr ab Ausstellungsdatum. Gültige und analog ausgestellte Handwerkerparkausweise können weiterhin verwendet werden, deren
Der Handwerkerparkausweis MRN wird nur unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt. Er kann insbesondere bei Beeinträchtigungen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs oder bei missbräuchlicher Verwendung widerrufen werden. Gültigkeitsdauer darf jedoch nicht über den 31.12.2025 hinausgehen.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt 150 € pro Ausweis. Diese fallen bei jeder Neubeantragung an.
Hinweise für Leiningerland: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Leiningerland
Die Verwaltungsgebühr beträgt 195,00 EUR/ Jahr je Antrag.
Die Verwaltungsgebühr beträgt 195,00 EUR/ Jahr je Antrag.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Handwerkerparkausweis kann für bis zu drei Fahrzeuge alternativ erteilt werden. In diesem Fall werden auf die Ausweiskarte drei Kfz-Kennzeichen eingetragen. Er gilt aber jeweils nur für das genutzte Fahrzeug, in dem die Originalgenehmigung im Sichtbereich der Frontscheibe ausgelegt ist.
Sie erhalten weitere Informationen im Internet unter "Handwerkerparkausweis".
Hinweise für Leiningerland: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Leiningerland
Wie kann der HWPA genutzt werden?
- Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
- Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
Mit dem Handwerkerparkausweis MRN kann ein Betrieb seinen Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
- im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwegen und mobile Beschilderungen
- in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen)
Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis MRN nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung vor Ort erforderlich.
Wie kann der HWPA genutzt werden?
- Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden - es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
- Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
Mit dem Handwerkerparkausweis MRN kann ein Betrieb seinen Werkstattwagen werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes in folgenden Bereichen parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht:
- im eingeschränkten Haltverbot (Verkehrszeichen 286 StVO), ausgenommen Ladezonen, Gehwegen und mobile Beschilderungen
- in Haltverbotszonen (VZ 290 StVO) auch außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- in verkehrsberuhigten Bereichen (VZ 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen
- an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten ohne Gebühr
- in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer
- auf Bewohnerparkplätzen (VZ 286 / 290 / 314 StVO mit entsprechenden Zusatzzeichen)
Die Regeln der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt. Das Parken in Fußgängerzonen, auf Behindertenparkplätzen oder im Bereich der Betriebsstätte ist mit dem Handwerkerparkausweis MRN nicht möglich. Wird eine Ausnahmegenehmigung für die Fußgängerzone benötigt, ist eine gesonderte Antragsstellung vor Ort erforderlich.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MWVLW am 28.07.2022
Stichwörter
Fahrzeug, Handwerkerparkausweis