• Mutterstadt (Landkreis Rhein-Pfalz-Kreis, Rheinland-Pfalz)
elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung

Beschreibung

Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
  • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
  • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Ansprechpartner

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis - Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel - eAT (22)

Adresse

Hausanschrift

Europaplatz 5

67063 Ludwigshafen am Rhein

Gebäude: Kreishaus

Ist rollstuhlgerecht

Kontakt

Version

Technisch erstellt am 25.04.2023

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.

Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.

Fristen

Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

Antragsfrist: 2 Monate (vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels)

Kosten

  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
  • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 110,00 Euro
  • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 
    • bis zur drei Monaten: 96,00 Euro
    • von mehr als drei Monaten: 93,00Euro 
  • Niederlassungserlaubnis:
    • für Hochqualifizierte:   147,00Euro 
    • zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: 124,00 Euro
    • in den übrigen Fällen : 113,00 Euro

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: Gebühr 100.0 EUR

Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: Gebühr 110.0 EUR

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 96.0 EUR

Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 93.0 EUR

Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte : Gebühr 147.0 EUR

Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: Gebühr 124.0 EUR

Niederlassungserlaubnis in den übrigen Fällen : Gebühr 113.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 03.12.2020

Version

Technisch erstellt am 04.08.2011

Technisch geändert am 09.01.2024

Stichwörter

Flüchtlinge, Asyl, Ausländer, elektronischer Aufenthaltstitel, Migration, eAT

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020