elektronischer Aufenthaltstitel Ausstellung

    Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung

    Beschreibung

    Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.

    Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
    • Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden

    Hinweise für Bad Dürkheim: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung

    Zum 01.09.2011 wird in der Bundesrepublik Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.

    Die Aufenthaltstitel werden künftig als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt. Dieser enthält neben Fingerabdrücken, ein biometrisches Lichtbild, Ihre Unterschrift und Ihre Anschrift. Mit dem eAT ist zukünftig eine Identifikationsmöglichkeit (entsprechend dem deutschen Personalausweis) über einen PIN gegeben.

    Der eAt wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:

    • Aufenthaltserlaubnis
    • Niederlassungserlaubnis
    • Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
    • Blaue Karte EU
    • Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
    • Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörigen von EU-Bürgern die nicht Unionsbürger sind
    • Aufenthaltserlaubnis für Schweizer


    Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich zusätzliche Wartezeiten von ca. 4 - 6 Wochen.
    Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.

    In der Praxis bedeutet dies, dass folglich längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen und die persönliche Vorsprache des Antragstellers (ab 6 Jahre) zwingend erforderlich ist. Wir bitten Sie deshalb, Ihren Erteilungs- bzw. Verlängerungsantrag in Zukunft mind. 2 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zu beantragen.

    Informationsbrief zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Pdf-Datei)

    Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel für Arbeitgeber

    Flyer in verschiedenen Sprachen zum eAT:

    Flyer des Bundesministeriums in verschiedenen Sprachen (externer Link)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Amt für Migration und Integration, Personenstand und Staatsangehörigkeit (Ref. 31)

    Beschreibung

    Wichtige Information für Geflüchtete aus der Ukraine!

    Mit der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung werden ab dem 01.02.2024 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz automatisch bis zum 04.03.2025 verlängert.
    Diese wurden und werden gemäß § 24 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz für anlässlich des Krieges in der Ukraine nach Deutschland eingereiste Ausländer gewährt. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten die zuständige Ausländerbehörde nicht aufsuchen. 

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    https://www.germany4ukraine.de/hilfeportal-ua

    Adresse

    Postanschrift

    Philipp-Fauth-Straße 11

    67098 Bad Dürkheim

    Bitte Seiteneingang benutzen.

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten ( Terminvereinbarung erforderlich ! ): Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Telefonzeiten des Amtes für Migration und Integration: Das Amt für Migration und Integration ist zu folgenden Telefonzeiten erreichbar: Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06322 961-3050

    Telefon Festnetz: 06322 961-0

    E-Mail: ami@kreis-bad-duerkheim.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind

    Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.

    Hinweise für Bad Dürkheim: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.

    Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.

    Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.

    Fristen

    Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
    Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.

    Antragsfrist: 2 Monate (vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels)

    Kosten

    • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
    • Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 110,00 Euro
    • Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: 
      • bis zur drei Monaten: 96,00 Euro
      • von mehr als drei Monaten: 93,00Euro 
    • Niederlassungserlaubnis:
      • für Hochqualifizierte:   147,00Euro 
      • zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: 124,00 Euro
      • in den übrigen Fällen : 113,00 Euro

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: Gebühr 100.00 EUR

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: Gebühr 110.00 EUR

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 96.00 EUR

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 93.00 EUR

    Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte: Gebühr 147.00 EUR

    Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: Gebühr 124.00 EUR

    Niederlassungserlaubnis in den übrigen Fällen: Gebühr 113.00 EUR

    Hinweise für Bad Dürkheim: Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 03.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    eAT, Ausländer, elektronischer Aufenthaltstitel, Migration, Flüchtlinge, Asyl

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de