Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung
Beschreibung
Die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) werden als gesondertes Dokument im Kreditkartenformat mit elektronischen Zusatzfunktionen erteilt und ausgehändigt. Im Karteninneren besitzt der eAT einen kontaktlosen Chip, auf dem biometrische Merkmale (Merkmale: Lichtbild und nach Vollendung des 6. Lebensjahres zwei Fingerabdrücke), Nebenbestimmungen im Zusammenhang mit dem Aufenthaltstitel (z.B. zur Erwerbstätigkeit) und persönliche Daten gespeichert sind. Zusätzlich erhält der Chip einen elektronischen Identitätsnachweis und die Möglichkeit, eine elektronische Signatur zu nutzen.
Folgende Aufenthaltstitel werden im Format des elektronische Aufenthaltstitels (eAT) ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige eines Unionsbürgers oder eines Staatsangehörigen eines EWR-Staats
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer und ihre drittstaatsangehörigen Familienangehörigen, wenn sich diese für einen eAT entscheiden
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Zum 01.09.2011 wird in der Bundesrepublik Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.
Die Aufenthaltstitel werden künftig als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt. Dieser enthält neben Fingerabdrücken, ein biometrisches Lichtbild, Ihre Unterschrift und Ihre Anschrift. Mit dem eAT ist zukünftig eine Identifikationsmöglichkeit (entsprechend dem deutschen Personalausweis) über einen PIN gegeben.
Der eAt wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörigen von EU-Bürgern die nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich zusätzliche Wartezeiten von ca. 4 - 6 Wochen.
Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
In der Praxis bedeutet dies, dass folglich längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen und die persönliche Vorsprache des Antragstellers (ab 6 Jahre) zwingend erforderlich ist. Wir bitten Sie deshalb, Ihren Erteilungs- bzw. Verlängerungsantrag in Zukunft mind. 2 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zu beantragen.
Informationsbrief zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Pdf-Datei)
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel für Arbeitgeber
Flyer in verschiedenen Sprachen zum eAT:
Flyer des Bundesministeriums in verschiedenen Sprachen (externer Link)
Zum 01.09.2011 wird in der Bundesrepublik Deutschland der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt.
Die Aufenthaltstitel werden künftig als eigenständiges Dokument in Scheckkartengröße ausgestellt. Dieser enthält neben Fingerabdrücken, ein biometrisches Lichtbild, Ihre Unterschrift und Ihre Anschrift. Mit dem eAT ist zukünftig eine Identifikationsmöglichkeit (entsprechend dem deutschen Personalausweis) über einen PIN gegeben.
Der eAt wird für folgende Aufenthaltstitel ausgestellt:
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt EG
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltskarte für freizügigkeitsberechtigte Familienangehörige von EU-Bürgern, die nicht Unionsbürger sind
- Daueraufenthaltskarte für daueraufenthaltsberechtigte Familienangehörigen von EU-Bürgern die nicht Unionsbürger sind
- Aufenthaltserlaubnis für Schweizer
Der eAT wird ausschließlich von der Bundesdruckerei ausgestellt und anschließend an die zuständige Ausländerbehörde versandt. Dadurch ergeben sich zusätzliche Wartezeiten von ca. 4 - 6 Wochen.
Die Ausländerbehörde ist dann nicht mehr in der Lage, Ihren Aufenthaltstitel direkt bei der Vorsprache zu verlängern. Diese Regelung gilt auch für Passüberträge.
In der Praxis bedeutet dies, dass folglich längere Wartezeiten in Kauf genommen werden müssen und die persönliche Vorsprache des Antragstellers (ab 6 Jahre) zwingend erforderlich ist. Wir bitten Sie deshalb, Ihren Erteilungs- bzw. Verlängerungsantrag in Zukunft mind. 2 Monate vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zu beantragen.
Informationsbrief zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) (Pdf-Datei)
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel für Arbeitgeber
Flyer in verschiedenen Sprachen zum eAT:
Flyer des Bundesministeriums in verschiedenen Sprachen (externer Link)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Amt für Migration und Integration, Personenstand und Staatsangehörigkeit (Ref. 31)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Telefonzeiten des Amtes für Migration und Integration: Das Amt für Migration und Integration ist zu folgenden Telefonzeiten erreichbar: Montag, Dienstag  und Donnerstag  von 08:30 Uhr bis 10:30 Uhr Donnerstag  zusätzlich  von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ami@kreis-bad-duerkheim.de
E-Mail: einbuergerung@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-0
Fax: 06322 961-3050
Kontaktperson
Frau Julia Sprenger
Frau Manuela Baum
Hausanschrift
E-Mail: Manuela.Baum@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-3106
Fax: 06322 961-83106
Frau Katrin Brandenburg
Hausanschrift
E-Mail: Katrin.Brandenburg@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 9613102
Fax: 06322 96183102
Frau Caterina Iaquinta
Besucheranschrift
Fax: 06322961 83108
E-Mail: Caterina.Iaquinta@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322961 3108
Frau Lea Kunz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 9613105
Fax: 06322 96183105
E-Mail: lea.kunz@kreis-bad-duerkheim.de
Frau Selina Klemm
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06322 9613110
E-Mail: Selina.Klemm@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 96183110
Internet
erforderliche Unterlagen
- Reisepass und weitere Unterlagen - je nachdem, welche Verfahren vorausgegangen sind
Da der Einzelfall entscheidend ist, sollten die erforderlichen Unterlagen vorher bei der zuständigen Stelleangefragt werden.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) hat Auswirkungen auf die gesamten Abläufe bei der zuständigen Stelle. Zwischen Beantragung und Aushändigung des eAT ist auf jeden Fall mit einer Wartezeit von vier bis sechs Wochen zu rechnen, da die Karten ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden.
Wegen der erforderlichen Speicherung der biometrischen Daten auf dem Chip im Karteninneren müssen künftig von antragstellenden Personen (auch von Kindern und Jugendlichen ab 6 Jahren) zwei Fingerabdrücke genommen werden. Daher ist bei der Beantragung in allen Fällen - auch bei bestehenden Bevollmächtigungen - eine persönliche Vorsprache nötig. Mit längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten bei der zuständigen Stelle ist dabei zu rechnen.
Die bisherigen Aufenthaltstitel, die als Etikett in die Reisedokumente eingeklebt wurden, behalten auch nach Einführung des eAT ihre Gültigkeit, längstens bis 31.08.2021. Eine Ausstellung des eAT vor dem Ablauf der gültigen Aufenthaltserlaubnis ist daher nur vorgesehen, wenn ein berechtigtes Interesse an der Neuausstellung besteht.
Fristen
Beantragen Sie bitte die Verlängerung eines Aufenthaltstitels mindestens 2 Monate vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels.
Bei befristeten Aufenthaltstiteln wird das Gültigkeitsdatum des Titels zur Bestimmung der Geltungsdauer genutzt.
Antragsfrist: 2 Monate (vor Ablauf Ihres bisherigen Aufenthaltstitels)
Kosten
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: 100,00 Euro
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: 110,00 Euro
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis:
- bis zur drei Monaten: 96,00 Euro
- von mehr als drei Monaten: 93,00Euro
- Niederlassungserlaubnis:
- für Hochqualifizierte: 147,00Euro
- zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: 124,00 Euro
- in den übrigen Fällen : 113,00 Euro
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bis zu einem Jahr: Gebühr 100.0 EUR
Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von mehr als einem Jahr: Gebühr 110.0 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 96.0 EUR
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zur drei Monaten: Gebühr 93.0 EUR
Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte : Gebühr 147.0 EUR
Niederlassungserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit: Gebühr 124.0 EUR
Niederlassungserlaubnis in den übrigen Fällen : Gebühr 113.0 EUR
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Gebühren:
Gebühren:
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MFFJIV am 03.12.2020
Stichwörter
Flüchtlinge, Asyl, Ausländer, elektronischer Aufenthaltstitel, Migration, eAT